Wirtschaftsgut übertragen

26. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
pa480607-32
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Wirtschaftsgut übertragen

Hallo,

ich bin Einzelunternehmer und zugleich Gesellschafter einer GbR. Ich habe als Einzelunternehmer im Betriebsvermögen ein Wirtschaftsgut mit Abschreibungszeitraum 7 Jahre. Restlaufzeit 4 Jahre. Dieses WG möchte ich nun auf die GbR unentgeltlich und ohne Erhöhung von Gesellschaftsrechten auf die GbR übertragen.

Wie ist dies in der Einkommensteuererklärung und der Feststellungserklärung anzugeben? Verlässt das WG quasi nur das Anlagevermögen bei mir als Einzelunternehmer und taucht dann zum Buchwert im Anlagevermögen der GbR wieder auf und wird dann dort über die Restlaufzeit abgeschrieben?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Erste Frage: Soll es tatsächlich auf die GbR übertragen werden oder doch „nur" in das Sonder-BV?

Zweite Frage: Was ist gewollt? Übertragung unter Aufdeckung der stillen Rserven (= Gewinn im Einzelunternehmen und höheres AfA-Volumen bei GbR) oder Übertragung zum Buchwert (= alles wie bisher)?

Beides ist möglich, Wahlrecht des Unternehmers!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Doppelpost

-- Editiert von taxpert am 26.05.2018 22:55

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#3
 Von 
pa480607-32
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, es soll auf die GbR übertragen werden, da es dort genutzt wird.

Zur zweiten Frage: was macht (unter Berücksichtigung welcher Faktoren) mehr Sinn?

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4839 Beiträge, 1171x hilfreich)

Da keine Erhöhung an den Gesellschaftsrechten erfolgen soll, kommt § 6 Abs. 5 EStG (Übertragung zum Bw) nicht in Betracht.
Daher kann m.E. nur eine Einlage zum gemeinen Wert gem. § 6 Abs., 4 EStG erfolgen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
pa480607-32
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Da keine Erhöhung an den Gesellschaftsrechten erfolgen soll, kommt § 6 Abs. 5 EStG (Übertragung zum Bw) nicht in Betracht.
Daher kann m.E. nur eine Einlage zum gemeinen Wert gem. § 6 Abs., 4 EStG erfolgen.


Warum käme §6 Abs. 6 nicht in Betracht? Hier ist doch von unentgeltlicher Übertragung die Rede?

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#6
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

§ 6 Abs. 5 S. 1 und 2 sind anwendbar; um die Gewährung von Gesellschaftsrechten geht es erst ab Satz 3.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
pa480607-32
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Tom998):
§ 6 Abs. 5 S. 1 und 2 sind anwendbar; um die Gewährung von Gesellschaftsrechten geht es erst ab Satz 3.


Danke! Hieße, das WG wird als Abgang in der Steuererklärung (des Einzelunternehmers) deklariert und im Anlagevermögen der GbR zum Buchwert aufgenommen?

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