Witwenrente EU Ausland plötzlich Rückwirkend

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sabrine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Witwenrente EU Ausland plötzlich Rückwirkend

Ich habe gerade aus Deutschland 3 Briefe erhalten und soll plötzlich Steuern nachzahlen von 2015 /2017 und 2019. Ich habe dieses Jahr vom Finanzamt ein Schreiben bekommen, indem ich die Steuererklärung abgeben sollte. Nach meinem Anruf bei der Rentenkasse wurde mir gesagt, dass ich das nicht zwingend müsste. Ich habe eine Witwenrente von 360 Euro. Meine Frage, warum soll ich plötzlich eine Steuererklärung machen und vor allem, dürfen die für 2015 und 2017 rückwirkend plötzlich Steuern verlangen? Ich habe davor noch nie irgendwas vom Finanzamt bekommen und auch kein Einkommen. Außer den 360 Euro Witwenrente. Gilt diese 4 Jahresfrist nicht? Und warum habe ich vorher noch nie ein Schreiben vom Finanzamt bekommen? Wieso soll ich nun für 7 Jahre rückwirkend Steuer zahlen? Habe drei Schreiben, in denen ich aufgefordert werde, bis Ende Januar zu bezahlen. Verstehe auch nicht dieses Durcheinander. 2015/2017 und 2019. Ich bekomme seit Oktober 2013 Witwenrente. Was soll ich denn nun tun? Ich kann das gar nicht bezahlen. Wovon denn? Die wollen fast 1200 Euro alles zusammen. Muß ich nun noch mit weiteren Zahlungsaufforderungen rechnen für 2016, 2018 und 2020, 2021?

-- Editiert von User am 30. November 2022 22:12

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Sabrine):
Gilt diese 4 Jahresfrist nicht?


Nein, die Frist beträgt 7 Jahre.

Zitat (von Sabrine):
Und warum habe ich vorher noch nie ein Schreiben vom Finanzamt bekommen?


Weil es nicht ungewöhnlich ist, dass das Finanzamt bis kurz vor der Verjährung wartet.

Zitat (von Sabrine):
Nach meinem Anruf bei der Rentenkasse wurde mir gesagt, dass ich das nicht zwingend müsste.


Die Auskunft war falsch und jetzt hat man den Schlamassel.

Warum stellt man so eine Frage auch der Rentenversicherung?

Zitat (von Sabrine):
Muß ich nun noch mit weiteren Zahlungsaufforderungen rechnen für 2016, 2018 und 2020, 2021?


Ja, ggf. sogar auch noch für die Jahr 2013 und 2014.

Zitat (von Sanrine):
Was soll ich denn nun tun?


Zunächst einmal prüfen, ob tatsächlich Steuern anfallen. Weil Du es unterlassen hast, nach Aufforderung eine Steuererklärung abzugeben, hat das Finanzamt die Steuern geschätzt. Dabei ist es mangels anderweitiger Informationen von beschränkter Steuerpflicht ausgegangen.

Es könnte jedoch sein, dass diese Annahme nicht zutreffend ist und daher keine Steuern fällig sind.

Wichtig ist daher, dass innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch eingelegt wird. Dieser Einspruch muss mit der Abgabe einer Steuererklärung begründet werden.

Daher zunächst einmal folgende Fragen:
In welchem Staat lebst Du jetzt?
Welche weiteren Einkünfte außer der Witwenrente hast Du? Hast Du tatsächlich kein weiteres Einkommen, auch nicht in dem Staat, in dem Du jetzt lebst? Kann man dort von 360€/Monat leben?

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#2
 Von 
Sabrine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Hast Du tatsächlich kein weiteres Einkommen, auch nicht in dem Staat, in dem Du jetzt lebst? Kann man dort von 360€/Monat leben?


Außer Kindergeld, habe ich keine weiteren Einkünfte und ja, das Geld reicht gerade so. Ich lebe im EU Ausland Osteuropa.

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2375 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von Sabrine):
Außer Kindergeld, habe ich keine weiteren Einkünfte
Dann dürfte ein Antrag auf erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nach §1 Abs.3 EStG ggf. sinnvoll sein, denn dann dürfte in keinem der Jahre Steuer anfallen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Dann dürfte ein Antrag auf erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nach §1 Abs.3 EStG ggf. sinnvoll sein, denn dann dürfte in keinem der Jahre Steuer anfallen!


Und diesen Antrag stellt man sich über die Bescheinigung EU/EWR, über die vom Finanzamt des Wohnsitzstaates bescheinigt wird, dass man dort (fast) keine Einkünfte erzielt hat.

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#5
 Von 
Sabrine
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
EU/EWR, über die vom Finanzamt des Wohnsitzstaates


Kann man das auch schriftlich oder muß man da persönlich hin? Ich bin krank und das ist ein wenig schwierig. Außerdem, noch eine Frage, gibt es bei der Berechnung keine Berücksichtigung meines Kindes? 22 Jahre und besucht weiterführende Schule. Freibetrag ist im Bescheid nur für mich berechnet. Aber ich habe ja auch ein Kind in der Schule. Halbwaisenrente bekommt meine Tochter keine. Auch keine anderen Einkünfte.
Und selbstverständlich war mein Kind auch erheblich jünger, für die Jahre, die ich nun Forderungen bekommen habe und besuchte auch da natürlich noch die Schule.


-- Editiert von User am 2. Dezember 2022 14:28

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von Sabrine):
Kann man das auch schriftlich


Ob die Bescheinigungen EU/EWR in deinem Wohnsitzland auch auf schriftlichen Antrag vom dortigen Finanzamt ausgefüllt werden oder ob man dort vorsprechen muss kann ich schon deswegen nicht beurteilen, weil ich nicht weiß um welchen Staat es sich handelt. Allerdings kenne ich mich mit den Gepflogenheiten in Staaten wie Rumänien oder Bulgarien ohnehin nicht aus.

Das Formular selbst kannst Du Dir in der Landessprache hier https://www.formulare-bfinv.de/ herunterladen und ausdrucken.

Zitat (von Sabrine):
Außerdem, noch eine Frage, gibt es bei der Berechnung keine Berücksichtigung meines Kindes?


Nein, bei beschränkter Steuerpflicht wird das Kind nicht berücksichtigt. Bei Besteuerung nach unbeschränkter Steuerpflicht fallen im Gegensatz zur beschränkten Steuerpflicht ohnehin keine Steuern an.

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