Wo Aufwendungen/Verluste in Steuererklärung eintragen?

13. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Dora17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Wo Aufwendungen/Verluste in Steuererklärung eintragen?

Hallo, in welcher Zeile der Steuererklärung 2019 werden Kapitalverluste, Aufwendungen eingetragen? Finde nichts.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48392 Beiträge, 17073x hilfreich)

In welchem Zusammenhang sind die Kapitalverluste und Aufwendungen denn aufgetreten?

Abgesehen davon gibt es die Formulare für die Steuererklärung 2019 erst am Jahresende. Oder meinst Du dir Steuererklärung 2018?

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#2
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Diese Bescheinigungen werden doch von den jeweiligen Banken/Instituten erstellt. Und da (also auf den einzelnen Bescheinigungen) steht doch genau drin, wo sie in welcher Anlage und Zeile mit welchen Werten zu erklären sind.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5110 Beiträge, 1220x hilfreich)

Verluste aus Veräußerungen werden von den Banken vorgetragen, sofern keine Bescheinigung ausdrücklich bis zum 15.12. beantragt wurde.

Werbungskosten im Zusammenhang mit Einnahmen aus Kapitalvermögen unterliegen einem Abzugsverbot.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Dora17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, hat nichts mit Bank zu tun! Finanzamt hat mich jetzt, 2019, angeschrieben, da ich jemand Geld privat geliehen habe in 2015.
Frage nochmals: 2015 Geld verliehen, 2016 erstmalig paar Zinsen und Tilgung erhalten, 2017 gar keine Tilgung, keine Zinsen mehr, 2018 Kredit wird nicht mehr rückbezahlt. Vollstreckungsbescheid da. Mein Verlust-Kapital, Kosten für RA, Vollstreckungsgericht. -- Wo wie nun was eintragen? In allen Jahren keine St.-Erklärung abgegeben. Muß ich je eine St-Erklärung noch für 2015, 2016, usw. einzeln abgeben oder kann ich alles in eine 2018-Erklärung reinschreiben (KAP-Anlage, Zeilen-Nr.) ? Finanzamt angerufen. Nie jemand da. Fax geschrieben. Auch keine Antwort. Termin eilt, da nur 2 Wochen Zeit.

Sind keine Werbungskosten. Mir ist klar, dass ich nur weitere Zinseinnahmen mit dem Verlust verrechnen kann! Aber irgendwo müssen aber meine Aufwendungen erfasst werden und sind dann der Verlustvortrag für nächsten Jahre!



-- Editiert von Dora17 am 14.05.2019 12:00

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14272 Beiträge, 4436x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Finanzamt hat mich jetzt, 2019, angeschrieben, da ich jemand Geld privat geliehen habe in 2015.
Und was schreibt das Finanzamt da so?

Zitat:
Muß ich je eine St-Erklärung noch für 2015, 2016, usw. einzeln abgeben oder kann ich alles in eine 2018-Erklärung reinschreiben (KAP-Anlage, Zeilen-Nr.) ?
Es gehört alles in das richtige Jahr.
Wie hoch waren denn die Zinsen 2016, oder besser hast du insgesamt den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801/1602 Euro übertroffen?

Zitat:
Sind keine Werbungskosten.
Also Anwalts- und Gerichtskosten sind schon mal Werbungskosten.

Zitat:
Mir ist klar, dass ich nur weitere Zinseinnahmen mit dem Verlust verrechnen kann!
Falsch, dein Verlust wäre mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechenbar, sofern er denn überhaupt anerkannt wird (dazu ist imho schon mal wichtig, ob es ein fremdüblicher Vertrag war).

Stefan

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#6
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5110 Beiträge, 1220x hilfreich)

Der BFH hat mit seinem Urteil vom 24.10.2017 (Az.: VIII R 13/15 ) entschieden, dass ein endgültiger Ausfall einer privater Darlehensforderungen führt zu einem steuerlich abziehbarem Verlust führt. Allerdings habe die FinVerw das Urteil noch nicht über den Einzelfall hinaus anerkannt.

Der Verlust wäre in Z. 14 "Inländische Kapitalerträge" einzutragen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#7
 Von 
Dora17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Finanzamt-Bearbeiterin muß selber noch ihren Chef fragen. Antwort noch außenstehend. Habe aber alle Steuererklärungsformulare von 2015, 2016, 2017, 2018 mitgenommen. Zusammenfassung geht nicht.

Nochmals das Problem:
2015 Kredit vergeben
2016 Rückzahlungen erfolgen unregelmäßig
2017 paar Rückzahlungen, dann keine Rückzahlungen mehr
2018 keine Rückzahlungen mehr. Vollstreckungskosten, Gerichtsvollzieherkosten. Unterm Strich: Minus gemacht, keine 100-%ige Rückzahlung. Wo ist dann der versteuerbare Gewinn angefallen?

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#8
 Von 
Dora17
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Verluste aus Veräußerungen werden von den Banken vorgetragen, sofern keine Bescheinigung ausdrücklich bis zum 15.12. beantragt wurde.

Habe nichts von Bank geschrieben!

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