Wo KV-Beiträge des unterstützten studierenden Kindes in Einkommensteuererklärung der Eltern angeben?

5. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)
Wo KV-Beiträge des unterstützten studierenden Kindes in Einkommensteuererklärung der Eltern angeben?

Wenn in der Einkommensteuererklärung der Eltern
beim auswärts studierenden Kind
für das die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen
die Beiträge zur studentischen Pflichtversicherung
= Krankenkasse (KV) + Pflegeversicherung (PV) des Kindes
zutreffenderweise mit "ohne Lohnfortzahlung"
und "vom Unterstützten selbst gezahlt"
angebeben werden,
kann die Einkommensteuererklärung nicht gesendet werden.

Die ELSTER Fehlermeldung ist einerseits richtig
Summe Unterstützungszahlungen durch die Eltern
kleiner als KV- + PV-Beiträge, die das Kind selbst gezahlt hat.

andererseits falsch
da NICHT angekreuzt wurde,
dass die Eltern diese KV- + PV-Beiträge übernommen haben.

Es gibt keinen Nachweis, dass die Eltern
die KV- + PV-Beiträge des Kindes übernommen haben.

Das Ziel ist,
dass die KV- + PV-Beiträge des Kindes
die auf den Höchstunterhaltsbetrag der Eltern
anrechnbaren Einkünfte und Bezüge des Kindes mindern.


Frage:
=====
Wie können die vom unterstützten Kind selbst gezahlten
KV- + PV-Beiträge
in der Einkommensteuererklärung
eingeben werden,
damit für die Eltern
das bestmögliche Ergebnis herauskommt.


Ich bedanke mich im Voraus für Tipps und Hinweise.


-- Editiert von User am 5. November 2022 14:22

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich formuliere meine Frage anders;

Verringern Krankenkassenbeiträge des Kindes die anrechenbaren Bezüge des unterstützten Kindes in der Einkommensteuerberechnung der Eltern?

Oft wird das Denken durch Wunschdenken überlagert, So auch in meiner ursprünglichen Frage.

Wenn Eltern ihr auswärts studierendes Kind (für das sie altersbedingt kein Kindergeld mehr bekommen) finanziell unterstützen, werden von dem Unterhalthöchstbetrag steuerlich alle anrechenbaren Einkünfte und Bezüge des unterstützten Kindes abgezogen.
Im Rahmen von Unterhaltszahlungen können die Eltern die gesetzlichen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge für das Kind übernehmen. Das kann sich bei den Eltern steuermindernd auswirken.

Das ist in dem hier zur Diskussion stehenden Steuerfall – zumindest nachweislich – nicht der Fall!
D.h. es gibt keine Kontoauszüge der Eltern, die das belegen könnten.
In den Versicherungsunterlagen ist nicht erkennbar, dass die Eltern die Beiträge zahlen / überweisen.

Wunschdenken-Frage:
==================
Verringern Pflichtbeiträge des Kindes (zur studentischen Krankenkasse und Pflegeversicherung) die auf den Unterhalthöchstbetrag steuerlich anrechenbaren Einkünfte und Bezüge des unterstützten Kindes?

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat (von Vermieterheini1):
Verringern Krankenkassenbeiträge des Kindes die anrechenbaren Bezüge des unterstützten Kindes in der Einkommensteuerberechnung der Eltern?


Nein, sie erhöhen den Unterhaltshöchstbetrag, was aber im Ergebnis auf das Gleiche hinausläuft.

Einzutragen sind die Beträge in die Zeilen 11 und 12 der Anlage Unterhalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo hh,

vielen Dank für deine Antwort.
"was aber im Ergebnis auf das Gleiche hinausläuft."
ist leider im konkreten Steuerfall ganz und gar nicht zutreffend.

Die Unterhaltsleistungen der Eltern sind kleiner,
wie die Summe der vom Kind selbst geleistetet Pflichtbeiträge KV- + PV zur studentischen Krankenversicherung.

Genau das ist die Fehlermeldung von ELSTER,
weswegen das Senden der Einkommensteuererklärung der Eltern nicht möglich ist!

Es ist leider ein Riesenunterschied,
ob die vom Kind selbst geleisteten KV- + PV- Pflicht-Beiträg
die anrechenbaren Bezüge des Kindes verringern
oder den Unterhaltshöchstbetrag der Eltern erhöhen.

Es geht um die Einkommensteuererklärung der Eltern
die ihr auswärts studierendes Kind
(für das die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen)
finanziell unterstützen.



Ich habe folgende Erklärung gefunden:
------------------------------------------------------
„Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nicht von den Einkünften und Bezügen des Kindes abgezogen, sondern erhöhen stattdessen den Unterhaltshöchstbetrag der Eltern.
Der Unterhaltshöchstbetrag der Eltern wird jedoch nur um Beiträge erhöht, welche auf die Basisabsicherung des Kindes entfallen.
Die Unterhaltsleistungen der Eltern werden nur um Beträge erhöht, die die Eltern tatsächlich selbst gezahlt haben.
Hat das unterstützte Kind die Beiträge selbst bezahlt, werden die Unterhaltsleistungen der Eltern dadurch nicht erhöht."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.792 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen