Wo macht man die Angaben der Fahrtkosten zu der selbstständigen Tätigkeit?

20. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
robertino
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Wo macht man die Angaben der Fahrtkosten zu der selbstständigen Tätigkeit?

Schönen Tag zusammen!

ich versuche mich gerade in meine Steuer einzufinden.
Bin Angestellt und nebenberuflich Seblstständig.Wo macht man denn in der Steuererlkärung die Angaben (ABZÜGE) der Fahrtkosten zu der selbstständigen Tätigkeit ?
Sind das Verpflegungsmehraufwand und Fahrtrkosten mit dienstreisepauschale oder normale Arbeitswege zusätzlich zu meinem normalen Angestellten Arbeitsplatz oder ganz anders ?

Danke im voraus
robertino

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Auf Anhieb würde ich mal sagen, daß Du 2 Steuererklärungen machen mußt... eine für das Angestelltenverhältnis und 1 für die Selbständigkeit.

p.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

@pumalein
Man macht natürlich nur eine Steuererklärung.

Die Angaben über das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis werden in die Anlage N eingetragen.

Die Angaben über die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gehören in die Anlage GSE.

In die Anlage GSE trägt man aber nur den ermittelten Gewinn ein. Wie man darauf kommt, muss man gesondert ausrechnen. Dafür gibt es kein Formblatt.

Wie die Fahrtkosten auszurechnen sind, hängt davon ab wohin und warum man gefahren ist. Wenn Du aber diese Grundkenntnisse nicht einmal hast, ist es sinnvoll, für die Ermittlung des Gewinns aus selbständiger Tatigkeit einen Steuerberater hinzuzuziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
robertino
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo , danke für die Antworten,

also es geht mir nur um die Art wie ich meine Fahrtkosten zu meinen jeweiligen Arbeitsstätten (als Selbstständiger ) geltend mache, da man da die wirklich gefahrenen Km x 0,30 € ansetzen kann und darüber im unklaren bin , ob man dieses als Dienstreise angeben soll (unter Werbungskosten) oder eben anders ?
dankbar für eine Antwort

robertino

-- Editiert von robertino am 25.01.2005 15:28:42

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Alles was mit der selbständigen Tätigkeit zusammenhängt, kann nie in Anlage N bei den Werbungskosten aufgeführt werden.

Das sind Ausgaben bei der selbständigen Tätigkeit und mindern den Gewinn.

Einnahmen:
Rechnung 1
Rechnung 2
Rechnung 3

Ausgaben:
Fahrtkosten
Verpflegungsmehraufwand
Büromaterial
Telefon
PC

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
robertino
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

damit ist es mir klar , danke

robertino

0x Hilfreiche Antwort

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