Arbeitgeber geht zb. 2010 in die Insolvenz, der Arbeitnehmer erhält zwar sein Gehalt weiter, aber nicht seinen Bonus der letzten drei Monate vor der Insolvenz (Bonus wurde immer erst nach 90 Tagen ausgezahlt), der in die Insolvenzmaße geht. Normaler Ablauf, der Arbeitnehmer meldet seine Forderung an.
Sagen wir im Jahre 2021 wird das Insolvenzverfahren abgeschlossen, der Arbeitnehmer erhält 50% seiner Forderung ausgezahlt. Es erfolgt keine Gehaltsabrechnung (meiner Meinung nach müsste der Verwalter dazu verpflichtet sein), lediglich die Mitteilung, dass eine Zahlung folgt.
Nach Rückfrage zu den steuerlichen Abgaben (ob und wenn ja welche wurden abgezogen) beim Verwalter erfolgt die Info, die Forderung (sagen wir mal 3500 Euro) sei seinerzeit wahrscheinlich brutto gewesen und davon wurde die Quote 50% berechnet und das wurde dann, ebenso brutto ausgezahlt. Eine Abrechnung würde nicht erstellt werden.
Die Auszahlung (50 % sind dann ca. 1750 Euro) müssen ja dann unbedingt in der Steuererklärung 2021 angegeben werden. Aber als was bzw, wo? Mir ist nicht mal der Name einer solche Einnahme bekannt und im Internet finde ich hierzu maximal den Begriff Differenzlohn, obgleich das irgendwie nicht zum Fall passt.
Wo wird eine Einnahme (Brutto-Auszahlung) aus Insolvenzmaße in der Steuererklärung eingetragen?
24. Januar 2022
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Frage vom 24. Januar 2022 | 22:26
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 120x hilfreich)
Wo wird eine Einnahme (Brutto-Auszahlung) aus Insolvenzmaße in der Steuererklärung eingetragen?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2022 | 22:44
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
ZitatAber als was bzw, wo? :
Als steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen wurde, einzutragen in die Zeile 20 der Anlage N.
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