Wohngemeinschaft in Eigentumswohnung- Eigennutzung eines Zimmers als Zweitwohnsitz

21. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
immofly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohngemeinschaft in Eigentumswohnung- Eigennutzung eines Zimmers als Zweitwohnsitz

Hallo liebes Forum,

erstmal ein herzliches Dankeschön an alle die in diesem Forum ihre Zeit und ihr Wissen schenken!

Zu meinem Anliegen: Momentan wohne ich mit Erstwohnsitz in einer Eigentumswohnung. Mit Zweitwohnsitz bewohne ich als Mieter ein Zimmer in einer Wohngemeinsschaft an meinem Dienstort. Die Kosten die mir als Mieter dort enstehen werden mir bereits steuerlich anerkannt (beruflich bedingte Doppelte Haushaltsführung).

Nun überlege ich die bestehende Wohngemeinschaft aufzugeben und stattdessen am Dienstort eine Wohnung zu kaufen. Hier würde ich ebenso eine Wohngemeinschaft bilden und weiterhin 1 Zimmer als ZWeitwohnsitz nutzen.

Wären meine unstehenden Überlegungen zu einer exemplarischen Wohnung korrekt, oder ist etwas falsch bzw unvollständig was die steuerliche Betrachtung angeht?

Zimmer1 (Mieter1): 30m²
Zimmer2 (Mieter2): 20m²
Zimmer3 (Eigennutzung als beruflich bedingte Zweitwohnung -> beruflich bedingte doppelte Haushaltsführung): 10 m²
Gemeinschaftsräume (Küche, Bad etc): 40m²

Zu 100 % zu versteuern: Kaltmiete

Zu 100% absetzbar:
- Zinslast Wohnungsfinanzierung
- Renovierungskosten
- Nicht umlagefähiges Hausgeld
- 2 Prozent vom Kaufpreis ohne Grund (2,5 Prozent wenn vor 1924 erbaut)

Teiweise absetzbar:
- Mein Eigenanteil der Betriebskosten (Heizung, Wasser etc). Im Falle des Beispiels entspräche mein Anteil 1/3 * 40m² +10m² = 23 1/3 m² = 23 1/3 % der Betriebskosten

Oder anders gesagt: Die steuerliche Betrachtung wäre exakt die selbe, wie wenn ich die Wohnung vollständig vermietet hätte, außer dass ich anteilsmäßig meine Betriebskosten absetzen kann?

Vielen Dank im Voraus, ich bin gespannt!


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von immofly):
Oder anders gesagt: Die steuerliche Betrachtung wäre exakt die selbe, wie wenn ich die Wohnung vollständig vermietet hätte, außer dass ich anteilsmäßig meine Betriebskosten absetzen kann?


Nein, sämtliche Kosten sind nur anteilig absetzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
immofly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Könnten sie das bitte näher erläutern?

Nach meinem jetzigen Kenntnisstand sind alle oben unter [/b]"zu 100% absetzbar"[b] genannten Kosten sowohl bei vermieteten Räumen als auch bei Doppelter Haushaltsführung absetzbar.

In der Steuererklärung werde ich (nehme ich an) diese Kosten zwar getrennt für vermietete Räume und für Räume die im Rahmen der doppelten Haushaltsführung genutzt werden angeben müssen, im Endeffekt wären es dann aber doch 100% oder?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von immofly):
Danke für die Antwort. Könnten sie das bitte näher erläutern?


Ich hatte jetzt nur an die Absetzbarkeit bei Vermietung gedacht.

Unter Einbeziehung der doppelten Haushaltsführung sind sämtliche Kosten zu 100% absetzbar.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
immofly
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

OK danke für die Bestätigung!!

0x Hilfreiche Antwort

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