Wohnrecht auf Lebenszeit u. gemischte Schenkung

16. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Yahooman
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Wohnrecht auf Lebenszeit u. gemischte Schenkung


Hallo,

nachdem ich wohl zuvor im falschen Forum gepostet habe,
jetzt im richtigen.

Primär geht es darum dem Vater Wohnrecht auf Lebenszeit zu erteilen. Dabei soll jedoch vermieden werden, dass das Wohnrecht als Schenkung besteuert wird.

Also der Vater verkauft seine Wohnung für 200.000 Euro. Die Tocher kauft ein Haus für 300.000 Euro und tilgt 200.000 mit dem Erlös der Wohnung des Vaters. Der Vater (Alter: 70 Jahre) erhalt im Grundbuch des Hauses "Wohnrecht bei (gemischter) Schenkung zu Lebzeit"

Die Schenkung von Vater an Tochter ist doch steuerfrei? Bis 400.000 kann der Vater an die Tocher steuerfrei schenken, oder?

Kann das Wohnrecht mit der Schenkung verrechnet werden? Wenn ja wie? Wird eine Tabelle mit Lebenserwartung herangezogen?

Könnte das dann wie folgt aussehen: Lebenserwartung Vater: 14 Jahre hypothetische monatliche Miete: 700 Euro

14 Jahre x 12 Monate x 700 Euro = 117.600 Euro

Damit beträgt die Schenkung 200.000 - 117.600 = 82.400 Euro und das Wohnrecht ist verrechnet. Damit fällt keine Schenkungssteuer von Tocher an Vater an, weil Tochter nicht an Vater schenkt? Aber Vater schenkt an Tocher 82.400 Euro was aber steuerfrei ist, weil 400.000 Euro steuerfrei sind.

Kann das im Kaufvertrag des Hauses dann so hinterlegt werden? Muss ein Gutachten für die Wohnung vorliegen, damit die Schenkung von 200.000 belegt werden kann?

Viele viel viel Fragen
... ich hoffe nicht zu viele um beantwortet zu werden.

Ich danke Euch schon vorab vielmals,

Mit besten Grüßen Yahooo

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47620 Beiträge, 16830x hilfreich)

Die Einräumung des Wohnrechtes für den Vater ist keine Schenkung, da die Tochter eine Gegenleistung erhält.

quote:
Damit beträgt die Schenkung 200.000 - 117.600 = 82.400 Euro und das Wohnrecht ist verrechnet. Damit fällt keine Schenkungssteuer von Tocher an Vater an, weil Tochter nicht an Vater schenkt? Aber Vater schenkt an Tocher 82.400 Euro was aber steuerfrei ist, weil 400.000 Euro steuerfrei sind.


So ist es, wobei beim Wohnrecht noch ein Zinseffekt berücksichtigt werden muss, was dazu führt, dass der Wert des Wohnrechtes niedriger ausfällt. Außerdem beträgt die Lebenserwartung eines 70-jährigen Mannes nach der aktuellen Sterbetafel 13,7 Jahre.

quote:
Kann das im Kaufvertrag des Hauses dann so hinterlegt werden?


Das sollte in dem Vertrag hinterlegt werden, mit dem der vater das Wohnrecht erhält.

quote:
Muss ein Gutachten für die Wohnung vorliegen, damit die Schenkung von 200.000 belegt werden kann?


Ein Gutachten ist nicht erforderlich. Dass der Vater 200.000€ für die Wohnung erhalten hat, wird er doch wohl durch einen Kaufvertrag nachweisen können. Außerdem ist es im Gesamtzusammenhang auch gar nicht wichtig, welchen Wert die Wohnung hatte.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.951 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen