Wohnsitz/Werbungskosten

15. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
mueller809
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnsitz/Werbungskosten

Hallo!

Ich habe im Februar meine Ausbildung beendet. Nun habe ich endlich eine neue Arbeitsstelle gefunden. Allerdings ist diese ca. 300 km von meinem jetzigen Zuhause (ich habe bisher bei meinen Eltern gewohnt) entfernt. Also muss ich mir dort eine Wohnung suchen.
Wie verhält sich das mit dem Wohnsitz? Sollte ich den Ort meiner neuen Wohung als Erst- oder Zweitwohnsitz angeben? Oder mich gar nicht dort anmelden? Ich werde am Wochenende immer zu meinen Eltern fahren. Und wie ist das mit der Steuererklärung (Werbungskosten/Fahrtkosten...)? Doppelte Haushaltsführung geht ja wohl nicht, da ich keine eigene Wohnung im Haus meiner Eltern habe sondern nur ein Zimmer, ODER?

Danke und Gruß
Ina

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

gar nicht anmelden ist eine ordnungswidrigkeit

zweitwohnsitz kann unter umständen mit einer Zweitwohnsitzsteuer belegt sein (z.b. berlin)

mehr kann ich nicht beitragen ...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Melderechtlich musst Du Dich innerhalb von 14 Tagen am neuen Wohnort mit Erstwohnsitz anmelden. Die Wohnung Deiner Eltern kann aber Zweitwohnsitz bleiben.

Für die Steuererklärung ist die melderechtliche Situation aber egal. Dabei kommt es nur auf die tatsächlichen Verhältnisse an.

Einen doppelten Wohnsitz wirst Du nicht geltend machen können, jedenfalls dann nicht, wenn Du keinen eigenen Haushalt bei Deinen Eltern hast.

Sollte aber Dein Lebensmittelpunkt weiterhin bei Deinen Eltern sein, kannst Du die Wochenendheimfahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen.

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