Wohnsitze Schweiz - Deutschland

6. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sasquatch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnsitze Schweiz - Deutschland

Guten Tag zusammen,

Ich werde in naher Zukunft einen neuen Job in der Schweiz antreten und habe diesbezüglich eine Frage zur Auslegung des Steuerrechts und damit verbundenen Wohnsitz-Begriffs. Derzeit wohne ich in einer Mietwohnung mit meiner Partnerin (nicht verheiratet/verlobt, keine Kinder) in Deutschland. Konkret geht es darum, ob in so einer Situation (Streichung Name aus Mietvertrag, Rückgabe Schlüssel, aber regelmäßige Besuche und tlw persönliche verbleibende Gegenstände) ein Wohnsitz bestehen bleibt und ich damit unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland bin. Ich sehe bei den weiteren Prüfungspunkten (ständige Wohnstätte, Lebensmittelpunkt) weniger Spielraum. 183 Tage werde ich nicht in Deutschland verbringen.

Mein detaillierter Plan ist es eine Wohnung in der Schweiz zu mieten und meinen Namen aus dem Mietvertrag aus DE zu streichen und mich in Deutschland abzumelden. Im Grunde also, eine komplette Auswanderung. Gleichzeitig bleibt die Beziehung und damit verbundene, regelmäßige Besuche (Partnerin in die Schweiz, ich in die frühere gemeinsame Wohnung nach DE) bestehen. Entsprechend knifflig wird meiner Meinung nach die steuerrechtliche Auslegung.

Der Wohnsitz-Begriff als solcher im Steuerrecht spricht ja davon, dass ich einen Wohnsitz habe, wenn ich Verfügungsgewalt über diese Wohnung behalte. Im ersten Moment hatte ich geplant, gemeinsame Möbel und persönliche Gegenstände - zumindest in Teilen - in der ehemaligen Wohnung zu lassen und auch den Schlüssel zu behalten. Nach meinem Verständnis würde ich dann aber einen Wohnsitz in Deutschland begründen und wäre damit unbeschränkt steuerpflichtig. Hier würde mir es sehr helfen, wenn ich genauere Hinweise darauf hätte, ob es ausreicht, keinen Schlüssel mehr zu besitzen und einen Anteil an Kleidung und sonstiger persönlicher Gegenstände in die Schweiz mitzunehmen? Der Aufenthalt würde ja dann, so mein Verständnis, irgendwann in Richtung Hotel-Charakter übergehen und somit keinen Wohnsitz mehr auslösen. Ich denke aber, hier sind die Details entscheidend und genau hier benötige ich bzgl. Schlüsselgewalt, persönlicher Gegenstände und regelmäßiger Besuche eure Hilfe.

Alternativ hatte ich den Status des Wochenaufenthalters angestrebt, d.h. Versteuerung in CH via Wohnsitz in CH und DE (>200 km Entfernung) und >60-Nichtrückehrertage. Da ich aber einen nicht unwesentlichen Teil im Home Office (ggf. in DE) und auf Dienstreisen in Drittstaaten unterwegs sein werde, würde natürlich auch eine signifikante Steuerlast in Deutschland entstehen. Hier würde mich interessieren, wie eine Dokumentation von Home Office in Deutschland bzw. Dienstreisen seitens des Finanzamts aussehen würden, und ob ich richtig liege, dass durch derartige Tage (50-100 p.a.), die damit verbundenen zu entrichtenden Steuern in Deutschland und die Mehrkosten durch zwei Wohnsitze, die Benefits größtenteils auffressen (Annahme Gehalt in DE ca. 90.000, in CH ca. 140.000 - Wohnung CH 1.500-2.000 pro Monat).

Ich würde mich über Empfehlungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten (die steuerrechtlich günstig aber vertretbar sind), sehr freuen.

Vielen Dank für die Hilfe vorab.

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8 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46645 Beiträge, 16539x hilfreich)

Auf den Wohnsitz kommt es hier nur bedingt an. Für die Frage, wo das Einkommen steuerpflichtig ist, ist relevant, wo die Tätigkeit ausgeübt wird.

Dass man sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz erhebliche Teile seiner Tätigkeit ausübt führt dazu, dass es zu einer Aufteilung der Steuerpflicht zwischen der Schweiz und Deutschland kommt.

Nur für die Frage, wo denn die in Drittstaaten ausgeübte Tätigkeit steuerpflichtig ist kommt es auf den Lebensmittelpunkt an und der liegt nach der Schilderung eindeutig in Deutschland.

Abgesehen davon, dass die Aufteilung für sich genommen natürlich kompliziert sein kann, verstehe ich die Befürchtung nicht, in Deutschland steuerpflichtig zu sein. Nach meiner Kenntnis ist die Steuerlast in der Schweiz höher als die in Deutschland.

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#2
 Von 
Sasquatch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort, die hilft mir leider nur bedingt weiter. Die Antwort ist für den zweiten Teil meiner Frage (Status Wochenaufenthalter, Wohnsitz in Deutschland UND der Schweiz) relevant, nicht jedoch für den ersten Teil. Der Wohnsitz ist laut deutschem Steuerrecht schließlich entscheidend, wenn es um die unbeschränkte Steuerpflicht geht - wenn dieser sowie der gewöhnliche Aufenthalt nicht gegeben ist - entfällt diese?

Die Aufteilung der Steuerpflicht findet laut DBA erst statt, wenn zwei Wohnsitze vorhanden sind. Ansonsten werden die Einkünfte vollständig im Staat der Ansässigkeit versteuert. Aus diesem Grund geht es mir darum zu verstehen, ob es in meiner Situation möglich ist, keinen Wohnsitz in Deutschland zu begründen. Im Zweifel kann die Antwort auf die Frage auch sein, dass ich einen klareren Schnitt machen muss, als den den ich vorhabe - d.h. sämtliche persönlichen Gegenstände in die Schweiz nehmen und keine Home Office Tage in Deutschland; also ausschließlich Besuchszwecke.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46645 Beiträge, 16539x hilfreich)

Zitat (von Sasquatch):
Die Aufteilung der Steuerpflicht findet laut DBA erst statt, wenn zwei Wohnsitze vorhanden sind. Ansonsten werden die Einkünfte vollständig im Staat der Ansässigkeit versteuert. Aus diesem Grund geht es mir darum zu verstehen, ob es in meiner Situation möglich ist, keinen Wohnsitz in Deutschland zu begründen.


Damit kein Wohnsitz in Deutschland besteht, muss der Aufenthalt in Deutschland Besuchscharakter haben.

Man reist also mit Gepäck an und nimmt das Gepäck auch vollständig wieder mit. Und man hat natürlich auch keine eigenen Möbel o.ä. in der Wohnung in Deutschland.

Ein klarer Schnitt ist natürlich das Beste. Das heißt nicht, dass man gar kein Home Office in Deutschland machen darf, aber wenn das darauf hinaus läuft, dass man mehr im Home Office in Deutschland ist als man Arbeitstage in der Schweiz, dann halte ich das für problematisch. Zwischen dem klaren Schnitt und zu vielen Tagen Home Office in Deutschland gibt es dann auch noch eine Grauzone, wo ich nicht vorhersagen mag, wie das von einem Finanzgericht bewertet werden würde.

Wenn man da also nichts riskieren will, dann lässt man die Home-Office Tage in Deutschland in einem überschaubaren Umfang. Nach meiner Einschätzung sollten die freien Tage (Wochenende, Urlaub), die man in Deutschland verbringt die Home-Office Tage deutlich überwiegen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46645 Beiträge, 16539x hilfreich)

Letztlich richtet sich die Frage, ob man einen Wohnsitz in Deutschland hat oder nicht für steuerrechtliche Fragen nicht nach dem Melderecht, sondern nach § 8 AO. Gerade wenn man sich dann häufig in der gleichen Wohnung aufhält und es sich dabei auch noch um die Wohnung der Freundin handelt ist man dann schnell bei einem Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne.

Wenn man sich z.B. das BFH-Urteil vom 19.03.1997 (Az.: I R 69/96) anschaut, dann sieht man, dass nicht viel dazu gehört um einen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland zu haben.

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#5
 Von 
Sasquatch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke vielmals, das hilft mir sehr. Mit anderen Worten würde das aber bedeuten, dass Alternative 2 (Wochengrenzgänger und zwei Wohnsitze) steuerrechtlich deutlich sinnvoller erscheint. Das heißt, hier wäre es nur ratsam die Home Office Tage in Deutschland sowie die Dienstreisen in Drittländer (soweit möglich) zu beschränken bzw. Home Office Tage komplett zu streichen, um einen möglichst großen Anteil des Einkommens in der Schweiz zu versteuern, richtig?

Die regelmäßigen Besuche könnten nämlich schnell zu einem Wohnsitz führen und würden damit unbeschränkte Steuerpflicht auslösen. Es sein denn, es ist ein wirklich klarer Schnitt und die Besuche nehmen keine Überhand.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46645 Beiträge, 16539x hilfreich)

Zitat (von Sasquatch):
Mit anderen Worten würde das aber bedeuten, dass Alternative 2 (Wochengrenzgänger und zwei Wohnsitze) steuerrechtlich deutlich sinnvoller erscheint.


Nein, am besten wäre der klare Schnitt, was dazu führt, dass der Aufenthalt in Deutschland nur Besuchszwecken dient. Da man bislang bereits in der Wohnung gewohnt hat, die man in Zukunft nur noch besuchen will, sollte man auch aufpassen, dass es sich tatsächlich nur um einen Besuchscharakter handelt.

Das ist nicht die gleiche Situation, wie wenn man eine Lebensgefährtin neu kennen lernt und sie dann erst mal häufig am Wochenende besucht.

Zitat (von Sasquatch):
Die regelmäßigen Besuche könnten nämlich schnell zu einem Wohnsitz führen und würden damit unbeschränkte Steuerpflicht auslösen.


Ein angemeldeter Wohnsitz in Deutschland oder der Umstand, dass man als Mitmieter im Mietvertrag steht, steht der Einstufung von Aufenthalten in dieser Wohnung als Besuch entgegen. Man hat dann in Deutschland einen Wohnistz im Sinne des § 8 AO und ist damit unbeschränkt steuerpflichtig.

Da Deine Partnerin in Deutschland lebt, giltst Du dann nach Art. 4 Abs. 2 a) DBA D-CH als in Deutschland ansässig und zwar unabhängig davon, wieviele Tage in Deutschland und wieviele in der Schweiz verbracht werden. Das wiederum führt dazu, dass die in Art. 15 Abs. 2 DBA D-CH genannte 183-Tage-Regelung nicht greift, sondern sich die Besteuerung nach Art. 15 Abs. 1 DBA D-CH richtet, was bedeutet, dass Home-Office in Deutschland, sowie Dienstreisen in Drittländer in Deutschland versteuert werden müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sasquatch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, am besten wäre der klare Schnitt, was dazu führt, dass der Aufenthalt in Deutschland nur Besuchszwecken dient. Da man bislang bereits in der Wohnung gewohnt hat, die man in Zukunft nur noch besuchen will, sollte man auch aufpassen, dass es sich tatsächlich nur um einen Besuchscharakter handelt.

Das ist nicht die gleiche Situation, wie wenn man eine Lebensgefährtin neu kennen lernt und sie dann erst mal häufig am Wochenende besucht.


Okay, das verstehe ich. Danke dafür. Was verstehst du unter einem klaren Schnitt? In etwa folgendes:
- Alle persönlichen Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen und in die Schweiz ziehen
- Name aus dem Mietvertrag entfernen und Schlüssel abgeben
- klassischer Abmeldungsprozess in Deutschland (d.h. Abmeldung bei Stadt, Kündigung von Konten/Versicherungen, Kfz-Ummeldung, Depot ummelden, etc.)
UND: Wie weise ich so etwas nach?

Und bei Besuchen quasi nur mit Koffer und nicht unbedingt regelmäßig (heißt 1-2x pro Monat am Wochenende). Und selbst dann wäre ich ggf. noch nicht 100% sicher?

Oder sehe ich das jetzt deutlich zu drastisch? Gerade der Besuchsaspekt wäre spannend zu verbessern.

Zitat (von hh):
Ein angemeldeter Wohnsitz in Deutschland oder der Umstand, dass man als Mitmieter im Mietvertrag steht, steht der Einstufung von Aufenthalten in dieser Wohnung als Besuch entgegen. Man hat dann in Deutschland einen Wohnistz im Sinne des § 8 AO und ist damit unbeschränkt steuerpflichtig.

Da Deine Partnerin in Deutschland lebt, giltst Du dann nach Art. 4 Abs. 2 a) DBA D-CH als in Deutschland ansässig und zwar unabhängig davon, wieviele Tage in Deutschland und wie viele in der Schweiz verbracht werden. Das wiederum führt dazu, dass die in Art. 15 Abs. 2 DBA D-CH genannte 183-Tage-Regelung nicht greift, sondern sich die Besteuerung nach Art. 15 Abs. 1 DBA D-CH richtet, was bedeutet, dass Home-Office in Deutschland, sowie Dienstreisen in Drittländer in Deutschland versteuert werden müssen.


Okay, verstehe ich. Aus den o.g. Gründen scheint für mich diese Alternative etwas stressfreier, v.a. da ich die Home Office Tage in Deutschland natürlich selbst steuern kann.

Kannst du mir hier folgende Fragen noch erläutern:
1. Wie weise ich dem Finanzamt meine Home Office Tage in Deutschland bzw. der Schweiz nach / ähnliches mit Dienstreisen? Anders ausgedrückt: Wie sucht das Finanzamt danach?
2. Angenommen mein Gehalt entspricht ca. 120.000CHF und ist mit dem zu versteuernden Einkommen gleichsetzen - wenn ich ca. 60:40 in CH und DE/Drittstaaten arbeite, sehe ich es richtig, dass ich mein Einkommen zu 72.000 CHF in der Schweiz und zu 48.000 CHF in Deutschland versteuern muss (wobei für die 48.000 der Steuersatz für 120.000 CHF angewendet werden muss, da Progressionsvorbehalt)? Das würde für mich bedeuten, dass ich einen signifikanten Anteil an Gehalt für Steuernachzahlungen in DE zur Seite legen muss (und auch eine Steuererklärung in CH machen sollte, um die zu viel gezahlten Steuern zurückzufordern).
3. durch die entstehenden Kosten einer zweiten Wohnung, zwei Steuerberater und für Transport, etc. erscheint es, dass die zusätzlichen Kosten bei dieser Alternative mein höheres Gehalt (DE ca. 80.000 €) quasi auffressen, richtig?

Übersehe ich Möglichkeiten zur Steueroptimierung?

Vielen Dank für deine Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46645 Beiträge, 16539x hilfreich)

Zitat (von Sasquatch):
Okay, das verstehe ich. Danke dafür. Was verstehst du unter einem klaren Schnitt? In etwa folgendes:
- Alle persönlichen Gegenstände aus der Wohnung mitnehmen und in die Schweiz ziehen
- Name aus dem Mietvertrag entfernen und Schlüssel abgeben
- klassischer Abmeldungsprozess in Deutschland (d.h. Abmeldung bei Stadt, Kündigung von Konten/Versicherungen, Kfz-Ummeldung, Depot ummelden, etc.)
UND: Wie weise ich so etwas nach?


Im Prinzip ja, wobei Konten und Versicherungen nicht unbedingt gekündigt werden müssen. Den Vertragspartnern sollte jedoch der Umzug in die Schweiz mitgeteilt werden, so dass sämtliche (schriftliche) Kommunikation über die schweizer Adresse läuft.

Zitat (von Sasquatch):
Und bei Besuchen quasi nur mit Koffer und nicht unbedingt regelmäßig (heißt 1-2x pro Monat am Wochenende). Und selbst dann wäre ich ggf. noch nicht 100% sicher?


Besuch sollten wie Besuche organisiert sein, d.h. man nimmt bei seiner Abreise sämtliche persönlichen Gegenstände mit.

Zitat (von Sasquatch):
1. Wie weise ich dem Finanzamt meine Home Office Tage in Deutschland bzw. der Schweiz nach / ähnliches mit Dienstreisen? Anders ausgedrückt: Wie sucht das Finanzamt danach?


Das Finanzamt wird nicht gleich die Steuerfahndung losschicken um Deine Angaben zu prüfen. So lange die Angaben glaubwürdig erscheinen, werden Dir Deine Angaben geglaubt.

Letztlich sollte der AG ja einen genauen Überblick haben und dürfte nach meiner Kenntnis auch nur das in der Schweiz steuerpflichtige Einkommen der Lohnsteuer unterwerfen. Es bedeutet also auch einen gewissen Aufwand für den AG. Die Angaben des Schweizer AG wird das deutsche Finanzamt nicht anzweifeln, es sei denn es hat deutliche Hinweise, dass die Angaben nicht stimmen.

Zitat (von Sasquatch):
2. Angenommen mein Gehalt entspricht ca. 120.000CHF und ist mit dem zu versteuernden Einkommen gleichsetzen - wenn ich ca. 60:40 in CH und DE/Drittstaaten arbeite, sehe ich es richtig, dass ich mein Einkommen zu 72.000 CHF in der Schweiz und zu 48.000 CHF in Deutschland versteuern muss (wobei für die 48.000 der Steuersatz für 120.000 CHF angewendet werden muss, da Progressionsvorbehalt)? Das würde für mich bedeuten, dass ich einen signifikanten Anteil an Gehalt für Steuernachzahlungen in DE zur Seite legen muss (und auch eine Steuererklärung in CH machen sollte, um die zu viel gezahlten Steuern zurückzufordern).


Richtig

Zitat (von Sasquatch):
3. durch die entstehenden Kosten einer zweiten Wohnung, zwei Steuerberater und für Transport, etc. erscheint es, dass die zusätzlichen Kosten bei dieser Alternative mein höheres Gehalt (DE ca. 80.000 €) quasi auffressen, richtig?


Das wäre jedenfalls nach deutschem Steuerrecht eine doppelte Haushaltsführung mit der Möglichkeit, die Miete bis zu 1.000€/Monat abzusetzen und auch eine wöchentliche Heimfahrt geltend zu machen. Da generiert man dann also Werbungskosten in Höhe von grob geschätzt 15.000€, was natürlich die Steuerlast erheblich senkt.

Dennoch werden insbesondere die Wohnungskosten in der Schweiz einen erheblichen Teil des Zusatzeinkommens wieder auffressen, aber noch lange nicht vollständig.

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