Wohnung mietfrei überlassen und trotzdem Steuern?

21. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(415 Beiträge, 161x hilfreich)
Wohnung mietfrei überlassen und trotzdem Steuern?

Hallo zusammen,

ich würde gern eine Eigentumswohnung mietfrei an meine Eltern überlassen.

Wie verhält sich das mit den Steuern.

Mein Vater hat damals selbst im Zweifamilienhaus seine Eltern miefrei im OG wohnen lassen.

Nur hat er dann mal mitbekommen, dass er das so einfach gar nicht darf, bzw. dass er dann die ortsübliche Miete versteuern muss, die er bekommen KÖNNTE, obwohl er sie gar nicht bekommt.

Ist das richtig und rechtens?
Man kann doch nicht für Einkommen Steuern zahlen, das man gar nicht hat, oder?

Ich habe die ersten 22 Jahre meines Lebens mietfrei bei meinen Eltern gewohnt, ohne dass ich hinterher auch nur irgendwie Kostgeld oder ähnliches zahlen musste.
Dies möchte ich meinen Eltern im Alter bei schmaler Rente nun auch ermöglichen, aber ich sehe nicht ein, dass ich für das Einkommen aus Miete, das ich nicht habe, Steuer zahlen soll.

Wie sieht das aus?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34462 Beiträge, 17813x hilfreich)

Nur hat er dann mal mitbekommen, dass er das so einfach gar nicht darf, bzw. dass er dann die ortsübliche Miete versteuern muss, die er bekommen KÖNNTE, obwohl er sie gar nicht bekommt. Selbstverständlich darf man das - man kann dann nur die Kosten, wie etwa die Abschreibung, nicht als Verlust angeben. Aber Steuern zahlt man auf die kostenfreie Überlassung nicht. Siehe hier: http://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/guenstig-oder-mietfrei-vermieten-was-ist-steuerlich-besser.html

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 23.02.2015 21:32

43x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50216 Beiträge, 17582x hilfreich)

quote:
Ist das richtig und rechtens?


Die Gesetzeslage, die Dein Vater im Kopf hat, gibt es schon seit ca. 20 Jahren nicht mehr.

Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung ist steuerlich nicht relevant. Werbungskosten kann man dann natürlich auch nicht absetzen.

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54x Hilfreiche Antwort

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