Wohnung vermieten aber trotzdem selbst bewohnen?

3. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
habersack45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnung vermieten aber trotzdem selbst bewohnen?

Hallo zusammen,

ich bin neu hier, deshalb bin ich nicht ganz sicher ob ich im richtigen Forum bin.

Ich schildere mal kurz meine Situation. Ich habe eine Eigentumswohnung auf meinen Namen gekauft mit dem Ziel, dass meine Eltern dort wohnen, was nun jedoch nicht mehr geht. Wäre es möglich diese Wohnung dann trotzdem weiter an meine Eltern zu vermieten, dass die Eltern die Miete bezahlen und ich versteuere. Da die Eltern die Wohnung aber nicht nutzen, wird diese ihrer Tochter (mir) überlassen, dass ich selbst in der vermieteten Wohnung wohne? Oder geht das nicht? Würden Abschreibungen und co vom Finanzamt sofort abgelehnt werden?

Danke,

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-- Editiert von Moderator am 03.01.2014 02:59

-- Thema wurde verschoben am 03.01.2014 02:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Und was soll da jetzt der Vorteil sein? Daß Sie Steuern zahlen, die Sie nicht zahlen müßten, wenn Sie da offiziell selbst wohnten? So schön kann doch Steuern zahlen gar nicht sein...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Es sollen wohl steuerliche Verluste geltend gemacht werden und somit Steuern gespart werden. So einer Gestaltung steht aber der § 42 AO entgegen.

Außerdem müsste zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, die hier wohl auch nicht vorhanden ist.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Mal davon abgesehen ist es schlicht und einfach Betrug.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Na ja - der TE verschafft sich doch aber keinen Vermögensvorteil. Insofern könnte man allenfalls Betrug zugunsten des Finanzamtes annehmen, denn die Einnahmen aus der Vermietung würden ja die Abschreibungen übersteigen und so müßte der TE Steuern zahlen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Doch tut er wohl. Ich habe nichts davon gelesen, dass ein Überschuss erzielt wird. Würde einer entstehen, wäre wohl das Interesse des TE an dieser Lösung nicht überragend.
Ich gehe davon aus, dass ein Verlust entsteht, der sich beim TE steuermindernd auswirkt. ;)

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32817 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass ein Verlust entsteht, der sich beim TE steuermindernd auswirkt. Das würde zumindest Sinn machen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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