Hallo zusammen,
ich bin neu hier, deshalb bin ich nicht ganz sicher ob ich im richtigen Forum bin.
Ich schildere mal kurz meine Situation. Ich habe eine Eigentumswohnung auf meinen Namen gekauft mit dem Ziel, dass meine Eltern dort wohnen, was nun jedoch nicht mehr geht. Wäre es möglich diese Wohnung dann trotzdem weiter an meine Eltern zu vermieten, dass die Eltern die Miete bezahlen und ich versteuere. Da die Eltern die Wohnung aber nicht nutzen, wird diese ihrer Tochter (mir) überlassen, dass ich selbst in der vermieteten Wohnung wohne? Oder geht das nicht? Würden Abschreibungen und co vom Finanzamt sofort abgelehnt werden?
Danke,
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-- Editiert von Moderator am 03.01.2014 02:59
-- Thema wurde verschoben am 03.01.2014 02:59
Wohnung vermieten aber trotzdem selbst bewohnen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Und was soll da jetzt der Vorteil sein? Daß Sie Steuern zahlen, die Sie nicht zahlen müßten, wenn Sie da offiziell selbst wohnten? So schön kann doch Steuern zahlen gar nicht sein...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Es sollen wohl steuerliche Verluste geltend gemacht werden und somit Steuern gespart werden. So einer Gestaltung steht aber der § 42 AO
entgegen.
Außerdem müsste zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, die hier wohl auch nicht vorhanden ist.
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Mal davon abgesehen ist es schlicht und einfach Betrug.
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Na ja - der TE verschafft sich
doch aber keinen Vermögensvorteil. Insofern könnte man allenfalls Betrug zugunsten des Finanzamtes annehmen, denn die Einnahmen aus der Vermietung würden ja die Abschreibungen übersteigen und so müßte der TE Steuern zahlen.
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Doch tut er wohl. Ich habe nichts davon gelesen, dass ein Überschuss erzielt wird. Würde einer entstehen, wäre wohl das Interesse des TE an dieser Lösung nicht überragend.
Ich gehe davon aus, dass ein Verlust entsteht, der sich beim TE steuermindernd auswirkt.
Ich gehe davon aus, dass ein Verlust entsteht, der sich beim TE steuermindernd auswirkt.
Das würde zumindest Sinn machen...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
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