Wohnungen zusammen mit Bruder vermieten

10. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Flora2008
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungen zusammen mit Bruder vermieten

Ich möchte zusammen mit meinem Bruder ein Haus mit 2 Wohnungen kaufen und anschließend beide Wohnungen vermieten. Muss dazu eine GbR gegründet werden oder geht es auch ohne. Steuerlich möchten wir beide je 50% der Mieteinnahmen bzw. Renovierungskosten usw. geltent machen.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2066 Beiträge, 1187x hilfreich)

Steuerlich läuft es ohnehin auf eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte hinaus, d.h., die Gesellschaft gibt für die vermieteten Objekte eine gesonderte Steuererklärung ab und die Einkünfte werden auf die Beteiligten verteilt.
Ein Gesellschaftsvertrag ist im allgemeinen kein Fehler.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

quote:
Ein Gesellschaftsvertrag ist im allgemeinen kein Fehler.


Dem stimme ich zu, aber zwingend erforderlich ist so ein Gesellschaftervertrag nicht.


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