Wohnungsverkauf Steuer Problem

22. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Chrisku2810
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungsverkauf Steuer Problem

Ich habe eine Frage wegen einem Wohnungsverkauf.
Der Verkäufer hat gesagt, dass sein Vater mit im Grundbuch steht, weil er seinem Sohn Beim Kauf mit einem Geldbetrag geholfen hat.
Sein Sohn wohnt mit seiner Frau seit 8 Jahren in der Wohnung.
Jetzt wollen sie die Wohnung an uns verkaufen.
Sie waren bei einem Steueranwalt.
Er hat gesagt, dass sie Steuern zahlen müssen, weil sein Vater im Grundbuch als Miteigentümer steht.

Ist das richtig ???

Und was kann man tun, um diese Steuern zu vermeiden?
Wir wollen den Kaufvertrag noch diese Jahr abschließen.

Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ist das richtig ??? Ja - es erfolgte ja keine Eigennutzung durch den Vater.
Wir wollen den Kaufvertrag noch diese Jahr abschließen. Dann kommt der Verkäufer halt nicht an der Steuer vorbei. Oder man wartet halt das Ende der 10-Jahres-Frist ab...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4894 Beiträge, 1177x hilfreich)

Für mich stellt sich die Frage, in welcher Abteilung der Vater steht.

Vermeiden kann man Steuern in jedem Fall, wenn ohne Gewinn verkauft wird.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
Chrisku2810
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Wenn der Vater dem Sohn seinen Anteil schenkt und aus dem Grundbuch gelöscht wird?

Wäre das möglich ?

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4894 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von Chrisku2810):
Wenn der Vater dem Sohn seinen Anteil schenkt und aus dem Grundbuch gelöscht wird?

M.E. läge dann neben der Schenkung vor acht Jahren nun eine weitere Schenkung vor, die den Freibetrag übersteigen könnte.

Im Hinblick auf § 23 EStG sollen das andere beurteilen.

Wenn der Vater aber nur in der Abt. III zur Sicherung stünde, weil er das Geld seinerzeit als Darlehen gewährte, dürfte das m.E. unproblematisch sein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16836x hilfreich)

Zitat:
Wenn der Vater dem Sohn seinen Anteil schenkt und aus dem Grundbuch gelöscht wird?

Wäre das möglich ?


Nein, auch dann darf der Verkauf frühestens 2022 erfolgen.

Für mich stellt sich aber auch die Frage, ob der Vater wirklich als (Mit-)Eigentümer im Grundbuch steht. Nur dann gibt es das Problem.

Sollte dagegen nur z.B. eine Grundschuld zu Gunsten des Vaters eingetragen sein, besteht das Problem nicht.

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