Zahle seit 2 Jahren doppelte Steuern und wusste es nicht

30. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
pb345
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zahle seit 2 Jahren doppelte Steuern und wusste es nicht

Ich bin im Juli 2021 mit einem Dreijahresvertrag bei einem prestigeträchtigen Arbeitgeber aus Belgien nach Frankfurt gezogen. Da ich nicht die Absicht hatte, nach diesen drei Jahren zu bleiben, habe ich mich für das Statut von Grentz Arbeider entschieden, auch weil ich sehr häufig in Belgien bin.

Ich ging nach Frankfurt um mich und meine Adresse dort bei der Ankunft zu registrieren. Ich habe sie über dieses Grentz-Arbeider-Statut informiert.

Als ich vor zwei Tagen meine belgischen Steuern erledigte und meine Entgeltbeleg in Deutschland überprüfte, stellte ich fest, dass auf meinen Entgeltbeleg der Doppelbesteuerungsvertrag nicht erwähnt war. Bei weiterer Nachfrage habe ich erfahren, dass ich seit zwei Jahren doppelte Steuern zahle!

Meine Arbeit wirft mir vor, dass ich sie nicht informiert habe, aber ich habe das Büro bei meiner Ankunft in Frankfurt informiert und bin aufgrund der von mir gemachten Angaben davon ausgegangen, dass meine Steuernummer korrekt war? Außerdem halte ich es nicht für möglich, dass ich ohne mein Wissen offiziell nach Deutschland ausgewandert bin?

Kann mir jemand einen sehr dringenden Rat geben? Ich bin super jung, das ist mein erster Job, ich habe keine Ahnung, wie das alles funktioniert und mein Deutsch ist nicht gut.

Bitte helfen Sie.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13446 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

mit dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Belgien kenne ich mich nicht aus.

Zitat:
Grentz-Arbeider
Was ist das? (Google bringt da auch nicht viel, der erste Treffer ist bereits dieser Thread)
Imho hört sich das nach Grenzgänger an, also dass man in dem einen Land wohnt und in dem anderen arbeitet. Ist es aber nicht so, dass du in Deutschland sowaohl wohnst als auch arbeitest?
Dann sehe ich nämlich gar keine Steuerpflicht in Belgien. Warum hast du dort eine Erklärung eingereicht?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46698 Beiträge, 16553x hilfreich)

Zitat (von pb345):
Ich habe sie über dieses Grentz-Arbeider-Statut informiert.


Welches Grenzarbeiter-Statur?
Meinst Du Grenzgänger?

Zitat (von pb345):
Außerdem halte ich es nicht für möglich, dass ich ohne mein Wissen offiziell nach Deutschland ausgewandert bin?


Du hast doch eine Wohnung in Deutschland oder fährst Du täglich von Deinem Wohnsitz in Belgien nach Frankfurt zur Arbeit?

Zitat (von pb345):
Kann mir jemand einen sehr dringenden Rat geben?


Da Du in Deutschland arbeitest, sind die Steuern auch dann in Deutschland zu zahlen, wenn man in Belgien wohnt. Du muss daher eine deutsche Steuererklärung abgeben.

Ob Du eine belgische Steuererklärung abgeben musst und was man darin wie ausfüllen muss, weiß ich nicht. Jedenfalls musst Du in Belgien keine Steuern zahlen.

Zitat (von pb345):
stellte ich fest, dass auf meinen Entgeltbeleg der Doppelbesteuerungsvertrag nicht erwähnt war.


Wozu sollte der auch erwähnt werden? Schließlich ist es völlig richtig, dass die Steuern in Deutschland abgeführt wurden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pb345
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was ist das? (Google bringt da auch nicht viel, der erste Treffer ist bereits dieser Thread)
Imho hört sich das nach Grenzgänger an, also dass man in dem einen Land wohnt und in dem anderen arbeitet. Ist es aber nicht so, dass du in Deutschland sowaohl wohnst als auch arbeitest?
Dann sehe ich nämlich gar keine Steuerpflicht in Belgien. Warum hast du dort eine Erklärung eingereicht?


Ja, ich meine Grenzgänger.Mein Forumsbeitrag wurde über Google Translate erstellt, daher wurde er wahrscheinlich falsch ins Deutsche übersetzt.

Meine Wohnadresse ist in Belgien registriert. Ich habe ein kleines Studio in Deutschland, in dem ich unter der Woche wohne und an den Wochenenden nach Belgien fahre. So habe ich den Grentzgänger-Status bekommen, weil ich kein Interesse daran habe, über den Dreijahresvertrag hinaus in Deutschland zu bleiben. Das bedeutet, dass ich für mein Zuhause in Belgien Provinzsteuern zahlen muss, alle Steuern aus dem Einkommen des deutschen Arbeitsplatzes werden natürlich in Deutschland gezahlt.

Das Problem ist, dass ich diese Provinzsteuern sowohl in Deutschland als auch in Belgien seit zwei Jahren zahle und dass mein Arbeitgeber heute angibt, nie etwas über meinen Status als Grentz-Gänger gewusst zu haben.

Offensichtlich werden die Informationen des Finanzamts bei der Übermittlung der Steuernummer in Deutschland nicht an Ihren Arbeitgeber weitergeleitet. Dies war mir nicht bewusst.

Die Frage ist nun:
- Wie stelle ich meinen Status als Grentzgänger fest?
- Gibt es irgendwelche rechtlichen Konsequenzen, wenn ich über einen längeren Zeitraum hinweg doppelte Steuern zahle, abgesehen davon, dass es mich Geld gekostet hat?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
pb345
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Welches Grenzarbeiter-Statur?
Meinst Du Grenzgänger?


Ja, das meine ich (ich habe das mit Google Translate geschrieben, es wurde falsch ins Deutsche übersetzt).

Zitat (von hh):
Du hast doch eine Wohnung in Deutschland oder fährst Du täglich von Deinem Wohnsitz in Belgien nach Frankfurt zur Arbeit?


Ich habe ein kleines Studio in Frankfurt, in dem ich unter der Woche wohne und am Wochenende dann Belgien besuche.

Zitat (von hh):
Da Du in Deutschland arbeitest, sind die Steuern auch dann in Deutschland zu zahlen, wenn man in Belgien wohnt. Du muss daher eine deutsche Steuererklärung abgeben.

Ob Du eine belgische Steuererklärung abgeben musst und was man darin wie ausfüllen muss, weiß ich nicht. Jedenfalls musst Du in Belgien keine Steuern zahlen.


Natürlich zahle ich in Deutschland Steuern auf mein deutsches Einkommen. Zweitens muss ich in Belgien die Provinzsteuern bezahlen. Hier liegt das Problem, ich zahle seit zwei Jahren in beiden Ländern doppelte Provinzsteuern, während diese nur in Belgien (dem Ort der Wohnsitzanmeldung) gezahlt werden sollten. Und mein Arbeitgeber kannte mein Grentzgänger-Status nicht. Ich habe gerade herausgefunden, dass das Finanzamt dies dem Arbeitgeber bei der Mitteilung der Steuernummer nicht mitteilt, was mir nicht bekannt war.

Zitat (von hh):
Wozu sollte der auch erwähnt werden? Schließlich ist es völlig richtig, dass die Steuern in Deutschland abgeführt wurden.


Denn als Grentzgänger bin ich in Deutschland von der Zahlung dieser steuern befreit, d. h. ich müsste in Deutschland monatlich 8 % weniger Steuern zahlen. Dies wurde nicht auf meiner Gehaltsabrechnung vermerkt, was dazu führte, dass ich in Deutschland fast zwei Jahre lang 8 % zu viel Steuern gezahlt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13446 Beiträge, 4311x hilfreich)

Hallo,

kannst du mal etwas Ausführen, was Provinzsteuern sind? Den Begriff kenne ich nämlich auch nicht.

Und warum zahlst du die auch in Deutschland? Wer führt die ab?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46698 Beiträge, 16553x hilfreich)

Zitat (von pb345):
Ich habe ein kleines Studio in Deutschland, in dem ich unter der Woche wohne und an den Wochenenden nach Belgien fahre.


Dann bist Du kein Grenzgänger. Wenn man in Frankfurt arbeitet, kann man sowieso kein Grenzgänger im Sinne des Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 DBA sein, da Frankfurt nicht in der Grenzzone liegt.

Zitat (von pb345):
ich zahle seit zwei Jahren in beiden Ländern doppelte Provinzsteuern,


In Deutschland gibt es keine Provinzsteuern. Bitte mal den Originalbegriff nennen, damit wir wissen, was Google Translate übersetzt hat.

Zitat (von pb345):
Und mein Arbeitgeber kannte mein Grentzgänger-Status nicht.


Da Du kein Grenzgänger bist, ist das für Deutschland egal. Offenbar hast Du beim Antrag für den Grenzgänger-Status falsche Angaben gemacht. Wo hast Du den eigentlich beantragt?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46698 Beiträge, 16553x hilfreich)

Ich habe gerade gesehen, dass die Grenzgängerregelung (Art. 15 Abs. 3 Nr. 1 DBA) mit Wirkung zum 01.01.2004 aufgehoben wurde. Was hast Du denn da beantragt?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.788 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.267 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen