Hallo zusammen,
wenn man in einem Jahr z.B. einen jährlich Beitrag von 300 EUR in die Zahnzusatzversicherung geleistet hat und die Versicherung 350 € erstattet hat, was 80 % der entstandenen Kosten sind (437 €), weil die Versicherung halt 80 % der Zahnarztkosten erstattet, heißt das, dass man steuerlich 300 + 437 - 350 = 387 € absetzen könnte?
Danke
Zahnzusatzversicherung und Zahnarztkosten steuerlich absetzbar?
20. Oktober 2020
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Frage vom 20. Oktober 2020 | 14:02
Von
Status: Beginner (145 Beiträge, 17x hilfreich)
Zahnzusatzversicherung und Zahnarztkosten steuerlich absetzbar?
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 14:20
Von
Status: Unbeschreiblich (32875 Beiträge, 17265x hilfreich)
Nein, das heißt es nicht. Die Zahnzusatzversicherung ist nämlich, vereinfacht gesagt, nur bei Geringverdienern absetzbar. Außerdem wären das ggf. Sonderausgaben, während die Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzen wären. Man kann beide Kosten also nicht einfach addieren. Und da eine aB erst nach Abzug der "zumutbaren Belastung" abgesetzt werden kann, besteht einige Wahrscheinlichkeit, dass hier gar nichts abgesetzt werden kann.
-- Editiert von muemmel am 20.10.2020 14:33
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