Zimmer anmieten, geldwerter Vorteil Dienstwagen

23. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
arnibanani
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)
Zimmer anmieten, geldwerter Vorteil Dienstwagen

Hallo,

ich werde demnächst einen neuen Job bekommen und mein Arbeitsweg wird sich dadurch extrem verlängern.

Ich nutze einen Dienstwagen und versteuere diesen mit der 1% und 0,03% Regel.

Heute fahre ich 10km, morgen dann 50km. Mein Dienstwagen ist (leider) im Bruttolistenpreis ziemlich teuer. Sagenw ir mal ca. 65000, was natürlich dann zu einer ziemlichen Mehrbelastung führt.

Jetzt wohnt meine Schwiegermutter recht nah an meinem neuen Einsatzort und ich könnte dort ein Zimmer in der Woche bewohnen.

Muß ich dafür dann einen Mietvertrag abschließen? Was wäre, wenn ich das Zimmer kostenfrei nutzen könnte?

Da ich in diesen Dingen offensichtlich ziemlich unbeleckt bin, würde mich interessieren, wie da der beste Weg ist.

Vielen dank für Hilfe


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Muß ich dafür dann einen Mietvertrag abschließen? Nö. Aber wenn Sie die Miete für das Zimmer absetzen wollen, wäre das als Nachweis recht nützlich.
Was wäre, wenn ich das Zimmer kostenfrei nutzen könnte? Dann nutzen Sie es kostenfrei und haben folglich keine Miete abzusetzen. In jedem Fall müssen Sie es als Nebenwohnsitz anmelden.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

23x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arnibanani
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

Ok, vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Ich melde also einen Zweitwohnsitz an, melde die neue Fahtstrecke meiner Abrechnungsstelle zwecks Versteuerung geldwerter Vorteil und meine Schwiegermutter schließt mit mir einen Mietvertrag, wenn Kosten geltend gemacht werden sollen.

Wenn keine Kosten geltend gemacht werden sollen, melde ich einen Zweitwohnsitz an und melde auch hier die neue Fahrtstrecke der abrechnung zwecks Besteuerung. Ich frage mich, ob dann nicht das Finanzamt hellhörig wird und nachfragt, warum ich für den Zweitwohnsitz nichts bezahle.

Es geht mir nur um den saubersten Weg, der logischerweise auch für mich der Günstigste ist.

Danke schon mal und viele Grüße


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Ich frage mich, ob dann nicht das Finanzamt hellhörig wird und nachfragt, warum ich für den Zweitwohnsitz nichts bezahle. Dann antworten Sie einfach, daß Sie bei Ihrer Schwiegermutter leben - da sehe ich jetzt kein Problem drin. Abgesehen davon würde eine zu zahlende Miete ja Ihre steuerlich absetzbaren Ausgaben erhöhen - glauben Sie wirklich, die werden Sie dazu drängen, mehr abzusetzen? Kann ich mir nicht vorstellen...
Es geht mir nur um den saubersten Weg, der logischerweise auch für mich der Günstigste ist. Wenn alles stimmt, ist es doch sauber. Und der billigste Weg ist in der Tat, wenn Sie da kostenlos wohnen. Ich fände es ja netter, wenn Sie Ihrer Schwiegermutter zumindest die Betriebskosten ersetzen würden, aber das muß die Schwiegermutter ja selbst wissen. Und ansonsten sollten Sie daran denken, daß es in vielen Gemeinden Zweitwohnungssteuern gibt - vielleicht auch da, wo Ihre Schwiegermutter wohnt? Das könnte die Sache dann finanziell noch mal anders aussehen lassen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnibanani
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 6x hilfreich)

Hut ab, vielen Dank für die schnelle Hilfe.

Glücklicherweise wird dort keine Zweitwohnungssteuer erhoben.

Ich melde jetzt einen Zweitwohnsitz an und gebe dass unserer Abrechnung durch.

Passt!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

quote:
Es geht mir nur um den saubersten Weg, der logischerweise auch für mich der Günstigste ist.


Unsauber wird es, wenn es sich dabei um einen Scheinwohnsitz handelt, d.h. wenn Du tatsächich nicht oder kaum bei Deiner Schwiegermutter übernachtest. In so einem Fall würde Steuerhinterziehung vorliegen.

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