Zimmer in Wohnung untervermieten

7. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
qwe987
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zimmer in Wohnung untervermieten

Hallo,
ich miete aktuell mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung in Irland (ich arbeite dort und zahle dort Steuern, sie arbeitet und zahlt Steuern in DE, hat aber einen 100% remote Vertrag). Sie wird nun allerdings eine längere Zeit nicht in Irland sein und wir würden eines der Zimmer gerne untervermieten. Ich habe dazu noch ein paar Fragen:

1. Darf nur ich oder auch meine Freundin die Wohnung untervermieten? Also über wessen Namen und Konto das laufen darf / muss.

2. Macht es steuerlich einen Unterschied ob wir per Airbnb oder über reguläre langfristige Untermiete vermieten?

3. Ab wann muss man auf die Einnahmen Steuern zahlen? Nur, wenn die Einnahmen größer sind als die gesamten Kosten für die Miete? Oder sobald die Einnahmen bspw. die Hälfte der Kosten übersteigen (weil wir uns die Wohnung 50:50 teilen)?

Ich freue mich auf ein paar hilfreiche Antworten!!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von qwe987):
2. Macht es steuerlich einen Unterschied ob wir per Airbnb oder über reguläre langfristige Untermiete vermieten?

In Deutschland wäre das der Fall.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Zitat (von qwe987):
2. Macht es steuerlich einen Unterschied ob wir per Airbnb oder über reguläre langfristige Untermiete vermieten?

In Deutschland wäre das der Fall.

Sowohl Einnahmen aus Untervermietung als auch Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb sind beide grundsätzlich steuerpflichtig.

Da man bei der Vermietung eines Zimmers über Airbnb mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr als 24.500€ Ertrag im Jahr erzielen wird, spielt die Gewerbesteuer aber keine Rolle, und für die Einkommenssteuer ist es egal, ob "Untervermietung" oder "über Airbnb".

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4896 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Sowohl Einnahmen aus Untervermietung als auch Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb sind beide grundsätzlich steuerpflichtig.

Der Unterschied ergibt sich hinsichtlich der Umsatzsteuer!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
qwe987
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Vermutlich wird es dann in Irland eine ähnliche Regelung geben. Unter den 24.500€ würden wir aber auf jeden Fall bleiben.

Dann verbleiben nun noch die Fragen 1 und 3 - Hat hierzu jemand eine Antwort parat? Insbesondere Frage 3 wäre ein sehr wichtiger Faktor.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von qwe987):
Dann verbleiben nun noch die Fragen 1 und 3 - Hat hierzu jemand eine Antwort parat? Insbesondere Frage 3 wäre ein sehr wichtiger Faktor.


Sämtliche Fragen sind nach irischem Recht zu beantworten. Antworten in einem deutschen Forum nach deutschem Recht helfen daher nur bedingt und können sogar völlig falsch sein.

Dennoch hier die Antworten nach deutschem Recht:

Zitat (von qwe987):
1. Darf nur ich oder auch meine Freundin die Wohnung untervermieten? Also über wessen Namen und Konto das laufen darf / muss.


Da Ihr die Wohnung gemeinsam gemietet habt, müsst Ihr gemeinsam untervermieten.

Zitat (von qwe987):
2. Macht es steuerlich einen Unterschied ob wir per Airbnb oder über reguläre langfristige Untermiete vermieten?


Nein

Zitat (von qwe987):
3. Ab wann muss man auf die Einnahmen Steuern zahlen? Nur, wenn die Einnahmen größer sind als die gesamten Kosten für die Miete? Oder sobald die Einnahmen bspw. die Hälfte der Kosten übersteigen (weil wir uns die Wohnung 50:50 teilen)?


Gegengerechnet wird die anteilige Miete auf Basis der Größe der Wohnflächen zueinander.

50:50 käme daher nur bei einer 2-Zimmer-Wohnung heraus, bei der beide Zimmer exakt gleich groß sind.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.232 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen