Hallo,
ich miete aktuell mit meiner Freundin zusammen eine Wohnung in Irland (ich arbeite dort und zahle dort Steuern, sie arbeitet und zahlt Steuern in DE, hat aber einen 100% remote Vertrag). Sie wird nun allerdings eine längere Zeit nicht in Irland sein und wir würden eines der Zimmer gerne untervermieten. Ich habe dazu noch ein paar Fragen:
1. Darf nur ich oder auch meine Freundin die Wohnung untervermieten? Also über wessen Namen und Konto das laufen darf / muss.
2. Macht es steuerlich einen Unterschied ob wir per Airbnb oder über reguläre langfristige Untermiete vermieten?
3. Ab wann muss man auf die Einnahmen Steuern zahlen? Nur, wenn die Einnahmen größer sind als die gesamten Kosten für die Miete? Oder sobald die Einnahmen bspw. die Hälfte der Kosten übersteigen (weil wir uns die Wohnung 50:50 teilen)?
Ich freue mich auf ein paar hilfreiche Antworten!!
Zimmer in Wohnung untervermieten
7. Dezember 2022
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Frage vom 7. Dezember 2022 | 17:08
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zimmer in Wohnung untervermieten
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2022 | 18:45
Von
Status: Master (4088 Beiträge, 980x hilfreich)
Zitat2. Macht es steuerlich einen Unterschied ob wir per Airbnb oder über reguläre langfristige Untermiete vermieten? :
In Deutschland wäre das der Fall.
#2
Antwort vom 7. Dezember 2022 | 19:54
Von
Status: Junior-Partner (5474 Beiträge, 1359x hilfreich)
ZitatZitat (von qwe987): :
2. Macht es steuerlich einen Unterschied ob wir per Airbnb oder über reguläre langfristige Untermiete vermieten?
In Deutschland wäre das der Fall.
Sowohl Einnahmen aus Untervermietung als auch Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb sind beide grundsätzlich steuerpflichtig.
Da man bei der Vermietung eines Zimmers über Airbnb mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr als 24.500€ Ertrag im Jahr erzielen wird, spielt die Gewerbesteuer aber keine Rolle, und für die Einkommenssteuer ist es egal, ob "Untervermietung" oder "über Airbnb".
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#3
Antwort vom 7. Dezember 2022 | 21:52
Von
Status: Master (4088 Beiträge, 980x hilfreich)
ZitatSowohl Einnahmen aus Untervermietung als auch Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb sind beide grundsätzlich steuerpflichtig. :
Der Unterschied ergibt sich hinsichtlich der Umsatzsteuer!
#4
Antwort vom 8. Dezember 2022 | 10:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten. Vermutlich wird es dann in Irland eine ähnliche Regelung geben. Unter den 24.500€ würden wir aber auf jeden Fall bleiben.
Dann verbleiben nun noch die Fragen 1 und 3 - Hat hierzu jemand eine Antwort parat? Insbesondere Frage 3 wäre ein sehr wichtiger Faktor.
#5
Antwort vom 8. Dezember 2022 | 11:25
Von
Status: Unbeschreiblich (45034 Beiträge, 16028x hilfreich)
ZitatDann verbleiben nun noch die Fragen 1 und 3 - Hat hierzu jemand eine Antwort parat? Insbesondere Frage 3 wäre ein sehr wichtiger Faktor. :
Sämtliche Fragen sind nach irischem Recht zu beantworten. Antworten in einem deutschen Forum nach deutschem Recht helfen daher nur bedingt und können sogar völlig falsch sein.
Dennoch hier die Antworten nach deutschem Recht:
Zitat1. Darf nur ich oder auch meine Freundin die Wohnung untervermieten? Also über wessen Namen und Konto das laufen darf / muss. :
Da Ihr die Wohnung gemeinsam gemietet habt, müsst Ihr gemeinsam untervermieten.
Zitat2. Macht es steuerlich einen Unterschied ob wir per Airbnb oder über reguläre langfristige Untermiete vermieten? :
Nein
Zitat3. Ab wann muss man auf die Einnahmen Steuern zahlen? Nur, wenn die Einnahmen größer sind als die gesamten Kosten für die Miete? Oder sobald die Einnahmen bspw. die Hälfte der Kosten übersteigen (weil wir uns die Wohnung 50:50 teilen)? :
Gegengerechnet wird die anteilige Miete auf Basis der Größe der Wohnflächen zueinander.
50:50 käme daher nur bei einer 2-Zimmer-Wohnung heraus, bei der beide Zimmer exakt gleich groß sind.
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