Zinsen nach Todesfall

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)
Zinsen nach Todesfall

Hallo.

Meine Großmutter starb Ende Novemer 2010. Aus einer Einmalzahlung zur Finanzierung der Beerdigung sind aus dem Kapital Zinsen entstanden.

Die Zinsen liegen unterhalb des Freibetrags der Verstorenen; andere Einkünfte (Pflegefall) hatte sie nicht.

Das Beerdigungsinstitut (oder Bank, weiß meine Mutter) hat die Zinsen wohl abgeführt da die Zinsen erst bei der Auszahlung berechnet wurden.

Wie bekommt die Erbengemeinschaft (Mutter + 2 Neffen) die Zinsen zurück?

Müsste jemand jetzt eine Einkommensteuererklärung ausfüllen (für die Verstorbene) oder gibt jeder der Erben den aus dem Erbe angefallenen Zinsanteil als "seinen" an?
(z.B. 700 Euro -> Mutter 350 Euro, Neffen je 175 Euro?)

--Speedy


-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Zinsen werden den Erben zugerechnet und müssen über deren Steuererklärungen zurückgefordert werden, sofern die Erben die eigenen Sparerfreibeträge ebenfalls nicht ausgeschöpft haben.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.190 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen