Hallo,
kann mir jemand kurz helfen?
Wenn zwei unverheirate Personen zusammen ein Tagesgeldkonto führen, dann kann für die Zinserträge ja bekanntlich kein Freistellungsauftrag erteilt werden. Logischerweise zahlt man Quellensteuern, welche man sich aber über die Einkommensteuererklärung zurückholen kann. (Geht doch oder?)
Kann man die Zinserträge bei den beiden Personen frei aufteilen oder gibt es hier besondere Regelungen zu beachten?
MFG
Zinserträge-Aufteilung ?
7. April 2008
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Frage vom 7. April 2008 | 17:07
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zinserträge-Aufteilung ?
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 9. April 2008 | 12:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
DANKE!
Und jetzt?
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