Hallo zusammen,
müssen Tagesgeld- Zinserträge aus der EU in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie unterhalb des Freibetrages liegen, oder ist dies nicht zwingend notwendig?
Danke!
Zinserträge aus der Eu
12. Februar 2024
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Frage vom 12. Februar 2024 | 18:40
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 3x hilfreich)
Zinserträge aus der Eu
#1
Antwort vom 12. Februar 2024 | 21:19
Von
Status: Schüler (168 Beiträge, 35x hilfreich)
Welchen Freibetrag meinen sie? Ich kenne keinen Freibetrag für Ausländische Kapitalerträge.
#2
Antwort vom 12. Februar 2024 | 22:33
Von
Status: Unbeschreiblich (49961 Beiträge, 17511x hilfreich)
Zitat :müssen Tagesgeld- Zinserträge aus der EU in der Steuererklärung angegeben werden, auch wenn sie unterhalb des Freibetrages liegen, oder ist dies nicht zwingend notwendig?
Wenn alle Kapitaleinkünfte zusammen unter dem Sparerfreibetrag liegen, dann müssen sie nicht angegeben werden.
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#3
Antwort vom 13. Februar 2024 | 00:44
Von
Status: Junior-Partner (5378 Beiträge, 1282x hilfreich)
Zitat :Ich kenne keinen Freibetrag für Ausländische Kapitalerträge.
Der iSd § 20 Abs. 9 EStG gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen und zwar unabhängig davon, wo auf der Welt sie erzielt werden.
#4
Antwort vom 13. Februar 2024 | 11:03
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 3x hilfreich)
Zitat :Welchen Freibetrag meinen sie? Ich kenne keinen Freibetrag für Ausländische Kapitalerträge.
Ich meinte den "Sparerfreibetrag" !
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