Hallo,
müssen Zinserträge in der Türkei in Deutschland versteuert werden, wenn man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und wohnhaft ist?
Nach dem Doppelsteuerabkommen liest es sich für mich so, als könnten diese auch im Quellland besteuert werden.
Es handelt sich um einen Mini-Sparbuch mit 3000€ und knapp 500€ Zinserträgen in 2 Jahren.
Ist eine Selbstanzeige ggf. notwendig oder ist das bei den Beträgen nicht notwendig?
Danke und Grüße,
Harley
Zinserträge in der Türkei
17. Dezember 2020
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Frage vom 17. Dezember 2020 | 12:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zinserträge in der Türkei
#1
Antwort vom 17. Dezember 2020 | 14:32
Von
Status: Unbeschreiblich (49941 Beiträge, 17503x hilfreich)
Zitat:Nach dem Doppelsteuerabkommen liest es sich für mich so, als könnten diese auch im Quellland besteuert werden.
Die Türkei kann eine Steuer in Höhe von 10% auf die Zinsen erheben. Die restlichen Steuern müssen in Deutschland bezahlt werden.
Zitat:Es handelt sich um einen Mini-Sparbuch mit 3000€ und knapp 500€ Zinserträgen in 2 Jahren.
Wenn Du insgesamt zusammen mit Deinen Kapitalerträgen in Deutschland unter 801€ (Verheiratete 1.602€ ) pro Jahr bleibst, dann fällt keine Steuer an. In dem Fall wäre eine Selbstanzeige nicht erforderlich.
-- Editiert von hh am 17.12.2020 14:33
#2
Antwort vom 17. Dezember 2020 | 16:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat:Nach dem Doppelsteuerabkommen liest es sich für mich so, als könnten diese auch im Quellland besteuert werden.
Die Türkei kann eine Steuer in Höhe von 10% auf die Zinsen erheben. Die restlichen Steuern müssen in Deutschland bezahlt werden.
Zitat:Es handelt sich um einen Mini-Sparbuch mit 3000€ und knapp 500€ Zinserträgen in 2 Jahren.
Wenn Du insgesamt zusammen mit Deinen Kapitalerträgen in Deutschland unter 801€ (Verheiratete 1.602€ ) pro Jahr bleibst, dann fällt keine Steuer an. In dem Fall wäre eine Selbstanzeige nicht erforderlich.
-- Editiert von hh am 17.12.2020 14:33
Ist ein Freistellungsauftrag auch für Banken im Ausland möglich? Ich dachte, nur auf inländische Banken.
Die Steuererklärung für 2018 und 2019 habe ich schon abgegeben.
Kann ich also beide um die Zinserträge korrigieren? Bzw. was wäre der nächste Schritt in dem Fall?
Danke und Grüße,
Harley
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#3
Antwort vom 17. Dezember 2020 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (49941 Beiträge, 17503x hilfreich)
Zitat:Ist ein Freistellungsauftrag auch für Banken im Ausland möglich?
Nein, aber was hat das mit dem Sachverhalt zu tun?
Zitat:Kann ich also beide um die Zinserträge korrigieren?
Kannst Du machen, aber wenn Deine gesamten Kapitalerträge unter 801€ bzw. 1.602€ liegen, dann ist das für Dich und für das Finanzamt überflüssige Arbeit.
#4
Antwort vom 17. Dezember 2020 | 18:32
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat:Ist ein Freistellungsauftrag auch für Banken im Ausland möglich?
Nein, aber was hat das mit dem Sachverhalt zu tun?
Zitat:Kann ich also beide um die Zinserträge korrigieren?
Kannst Du machen, aber wenn Deine gesamten Kapitalerträge unter 801€ bzw. 1.602€ liegen, dann ist das für Dich und für das Finanzamt überflüssige Arbeit.
Ich dachte der Sparerpauschbetrag steht nur bei einem Freistellungsauftrag zur Verfügung. Jetzt verstehe ich es.
Eine Frage noch:
Auf Finanzseiten wird empfohlen, ausländische Kapitaleinträge, in der Anlage KAP anzugeben.
Allerdings steht nicht, ab welcher Summe man das machen sollte.
Ich verstehe jetzt zwar, dass ich das unter 801€ nicht brauche. Aber gibt es vielleicht ein Gesetz, dass ausländische Kapitalerträge tatsächlich zur Angabe in KAP verpflichtet?
#5
Antwort vom 17. Dezember 2020 | 22:55
Von
Status: Junior-Partner (5369 Beiträge, 1277x hilfreich)
Zitat :Auf Finanzseiten wird empfohlen, ausländische Kapitaleinträge, in der Anlage KAP anzugeben.
Bei Überschreiten des Sparer-Pauschbetrages besteht die Verpflichtung.
Zitat :Aber gibt es vielleicht ein Gesetz, dass ausländische Kapitalerträge tatsächlich zur Angabe in KAP verpflichtet?
Das ergibt sich aus der Steuererklärungspflicht.
#6
Antwort vom 18. Dezember 2020 | 07:59
Von
Status: Lehrling (1896 Beiträge, 283x hilfreich)
9 % Zinsen? Sag mal bitte, bei welcher Bank man solche Zinsen erhält.Zitat :Es handelt sich um einen Mini-Sparbuch mit 3000€ und knapp 500€ Zinserträgen in 2 Jahren.
#7
Antwort vom 18. Dezember 2020 | 10:01
Von
Status: Junior-Partner (5369 Beiträge, 1277x hilfreich)
Zitat :9 % Zinsen? Sag mal bitte, bei welcher Bank man solche Zinsen erhält.
Im Ausland nicht unbedingt ungewöhnlich. Allerdings sollte man das Fremdwährungsrisiko, insbesondere die Inflation der Türkischen Lira beachten.
#8
Antwort vom 18. Dezember 2020 | 12:13
Von
Status: Lehrling (1896 Beiträge, 283x hilfreich)
In der Türkei liegt der höchste Zins bei 1,8 % für ein Festgeldkonto ... wie man da in den letzten zwei Jahren auf 500 Euro Zinsen kommt, ist mir unerklärlich.Zitat :Im Ausland nicht unbedingt ungewöhnlich. Allerdings sollte man das Fremdwährungsrisiko, insbesondere die Inflation der Türkischen Lira beachten.
#9
Antwort vom 18. Dezember 2020 | 12:29
Von
Status: Unbeschreiblich (49941 Beiträge, 17503x hilfreich)
Zitat:In der Türkei liegt der höchste Zins bei 1,8 % für ein Festgeldkonto
Echt?
Bei einem aktuellen Leitzins von 14% in der Türkei und einer Inflationsrate ebenfalls bei etwa 14% kann ich mir nicht vorstellen, dass das Zinsniveau derart nierdrig sein soll. Selbst einen Zinssatz von 9% würde ich im Hinblick auf diese Randbedingungen noch für niedrig halten. Dabei nehme ich an, dass das Geld in TRL und nicht in Euro angelegt ist.
#10
Antwort vom 18. Dezember 2020 | 13:19
Von
Status: Lehrling (1896 Beiträge, 283x hilfreich)
Da hast Du wahrscheinlich recht. In TRL kann der Zins so hoch sein. Wie man aber bei der Umrechnung dann trotz Abwertung der TRL auf 500 Euro kommt ...Zitat :Dabei nehme ich an, dass das Geld in TRL und nicht in Euro angelegt ist.
#11
Antwort vom 18. Dezember 2020 | 20:28
Von
Status: Junior-Partner (5369 Beiträge, 1277x hilfreich)
Zitat :Da hast Du wahrscheinlich recht. In TRL kann der Zins so hoch sein. Wie man aber bei der Umrechnung dann trotz Abwertung der TRL auf 500 Euro kommt ...
Vielleicht, in dem man die Zinseinnahmen (§ 20 EStG) getrennt von den Fremdwährungsverlusten beurteilen muss (§ 23 EStG).
#12
Antwort vom 19. Dezember 2020 | 09:44
Von
Status: Lehrling (1896 Beiträge, 283x hilfreich)
Was hat denn die Zinsberechnung in der Türkei mit dem deutschen EStG zu tun?Zitat :Vielleicht, in dem man die Zinseinnahmen (§ 20 EStG) getrennt von den Fremdwährungsverlusten beurteilen muss (§ 23 EStG).
Egal wie ich rechne, es passt nicht.
Anlage von 3.000 Euro Ende 2018:
- 1 TRL = 0,22 Euro => 13.600 TRL
- bei angenommenen 10 % (!) Zinsen im Jahr ergeben sich nach zwei Jahren ca. 2.860 TRL Zinserträge
Umrechnung der Zinsen heute:
- 1 TRL = 0,11 Euro => ca. 300 Euro
#13
Antwort vom 19. Dezember 2020 | 11:38
Von
Status: Unbeschreiblich (49941 Beiträge, 17503x hilfreich)
Zitat:Egal wie ich rechne, es passt nicht.
Wozu sollte es jetzt wichtig sein, ob die Angaben des Fragestellers präzise sind?
Wenn Guthaben und Zinsen zum gleichen Kurs umgerechnet werden, dann kommen ich auf Zinsen von 8,3%. Was ist daran unplausibel?
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