Zoll: Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten?

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
de50ae
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 3x hilfreich)
Zoll: Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten?

Moin,

habe bei einem gewerblichen Händler in der USA etwas bestellt und dafür inklusive Versand US$ 521,- bezahlt, was über PayPal 485,- € entsprach.

Nun ist das Paket gekommen und landete beim Zoll, da keine Zollinhaltserklärung am Paket vorhanden ist. Darf es dort nun abholen und entsprechend verzollen.

Nun ist die große Frage die Versandkosten - das sind allein US$ 111,- (also nicht wenig) auch einfuhrumsatzsteuerpflichtig sind.

Auf zoll.de und auch auf anderen Seiten steht immer wieder:

Zitat:
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet wurden (Art. 165 Abs. 2 ZK-DVO).

Quelle: Zoll.de

Bei mir wäre es ja der Vordruck CN23 aufgrund des Warenwerts. Ich lese immer nur den Vordruck als Formular, was bereits auf dem Paket angebracht sein muss.

Kann ich das bei der Verzollung entsprechend nachreichen bzw. sagen, dass ich die Versandkosten entsprechend nicht mit anmelde um diese nicht verzollen zu müssen?
Oder bin ich dazu verpflichtet, diese mit anzumelden (auf dem PayPal-Beleg und der Rechnung, die ich mitbringen muss, sind sie mit aufgeführt.)

-- Editiert von Moderator am 27.07.2015 13:22

-- Thema wurde verschoben am 27.07.2015 13:22




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 619x hilfreich)

Versandkosten werden standardmäßig mit eingerechnet, da ansonsten alle die Artikel für 1 € + 500 € Versand verkaufen würden.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1070 Beiträge, 471x hilfreich)

Maßgeblich ist immer der Wert der Ware bei Grenzübertritt. In diesem Fall ist das der Warenwert in den USA + die Transportkosten bis zum Flughafen in Deutschland. Du musst also auch auf die Versandkosten Zoll & EUST bezahlen.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 194x hilfreich)

Fast richtig. Maßgeblich ist der tatsächlich gezahlte Preis. In dem Fall Kaufpreis plus Versandkosten.
-siehe auch Art. 29 Abs. 1 i.V.m. Art 32 Abs. 1 Buchst. e) i) Zollkodex-

Der Wert der Waren könnte sich ja bis zum Grenzübertritt aufgrund von Preisschwankungen oder Veränderungen an der Ware ändern.

6x Hilfreiche Antwort

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