Zoll Probleme

7. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Burgman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll Probleme

Hallo!


Habe Waren im Wert von ca. 140EUR bei einer Online Auktion im nicht-EU Ausland bestellt. Hatte dann eine grüne Karte im Briefkasten, wo drauf steht, ich solle die Sachen beim Zollamt abholen und eine Rechnung mitbringen.

Habe dann beim Zollamt angerufen und nachgefragt und gesagt dass ich keine Rechnung hätte weil es ein online Kauf war. Der Beamte meinte, ein Ausdruck der Auktionsseite wäre auch okay.

Habe mich nochmal mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt, und er sagte mir, er habe das Paket als Geschenk mit Wert unter 45EUR verschickt.
Arghh.

Jetzt weiss ich nicht, was ich machen soll :(

Wenn ich jetzt zum Zollamt gehe und den Ausdruck der Auktionsseite dort vorzeige, habe ich das Problem, dass das Paket als 45EUR Geschenk deklariert ist und mir der Beamte vielleicht vorwirft, ich hätte das extra gemacht und mich anzeigt, wegen Schmuggel oder so?

Oder einfach weiter behaupten, es wäre ein Geschenk (hatte ich eigentlich nicht vor, wollte lieber legal den Zoll bezahlen, das Angebot war eh so gut, dass mich das nicht stört)? Dann hätte ich das Problem, dass ich vielleicht an den Beamten gerate, mit dem ich telefoniert habe und er sich daran errinnert, dass ich Online Kauf gesagt habe.


Gruss
Burgman

-- Editiert von Burgman am 07.05.2006 02:37:02




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Praktikant
(539 Beiträge, 194x hilfreich)

Ich glaube, ich kann Sie da etwas beruhigen. Um Ihnen einen "Schmuggel" (in diesem Fall wohl eher versuchte Steuerhinterziehung nach Art 202 ZK i.V.m. § 370 AO ) anzulasten, braucht es etwas mehr als nur eine falsch deklarierte Sendung. Sofern Sie von der Unterfakturierung nichts wußten und Ihnen auch keine diesbezüglichen Absprachen nachgewiesen werden können, wird Ihnen voraussichtlich wenig passieren. Da Sie auch noch den Ausdruck der Onlineauktion beibringen, und somit die korrekte Besteuerung ermöglichen, zahlen Sie nur Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Damit ist dann der Fall für Sie abgeschlossen.
Der Verkäufer hingegen bekommt einen Datensatz in der "Liste der Versender mit falschen Wert- oder Inhaltsangaben". Dadurch wissen andere Zollstellen, daß sie bei diesem Versender etwas genauer hinschauen müssen.

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