Zumutbare Belastung

29. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)
Zumutbare Belastung

Guten morgen,
sitze gerade an meiner Steuer.
Muss ich im Hinblick der zumutbaren Belastung die Anlage Kind ausfüllen auch wenn ich ein halbes Kind auf meiner Lohnsteuerkarte stehen habe, oder geht dies automatisch?
Und sollte da nicht ein "ganzes Kind" drauf stehen?
Kind 1: 21 in Ausbildung
Kind 2: 10 Schüler
zwei verschiedene Mütter und leben auch bei diesen.

Danke für die Hilfe

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"Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Und sollte da nicht ein "ganzes Kind" drauf stehen? Solange Kind 1 in Ausbildung und unter 25 ist: Ja.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

Danke muemmel,
da bei mir nur 0,5 Kinder vermerkt sich, mache ich das in der Anlage Kind geltend, oder?
Und für jedes Kind dann eine Anlage ?

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"Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !"

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Für die Ermittlung der zumutbaren Belastung spielt es doch gar keine Rolle, ob Sie ein oder zwei Kinder haben - da müßten Sie schon drei Kinder haben, um in die nächste Stufe zu kommen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Drempels
Status:
Schüler
(179 Beiträge, 73x hilfreich)

aber bei diesen vielen Onlinerechnern kann ich kein halbes Kind einsetzten, nur ganze (hört sich das mal bescheuert an).

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"Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !"

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Dafür genügt ja dann auch ein gewöhnlicher Taschenrechner oder eine Rechen-Webseite. Die Prozentsätze finden Sie hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung#Zumutbare_Belastung

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47480 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Muss ich im Hinblick der zumutbaren Belastung die Anlage Kind ausfüllen auch wenn ich ein halbes Kind auf meiner Lohnsteuerkarte stehen habe, oder geht dies automatisch?


Die Anlage Kind muss doch für jedes Kind sowieso ausgefüllt werden, da ansonsten der Kinderfreibetrag nicht gewährt wird. Automatisch geht das nicht, außer der Finanzbeamte ist so aufmerksam, dass er das merkt.

quote:
aber bei diesen vielen Onlinerechnern kann ich kein halbes Kind einsetzten, nur ganze (hört sich das mal bescheuert an).


Welchen Online-Rechner meinst Du denn? Eigentlich kann man bei allen Gehatlsrechnern auch 0,5 Kinderfreibeträge eingeben.

quote:
Und sollte da nicht ein "ganzes Kind" drauf stehen?


Ja, volljährige Kinder werden aber nur auf Antrag eingetragen. Wenn Du das nicht beantragt hast, dann steht nur das Kind 2 auf der elektronischen Steuerbescheinigung. Wenn das so ist, kann das Finanzamt ohne Abgabe der Anlage Kind für beide Kinder nicht einmal erkennen, dass Du eigentlich 2 Kinder hast.




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