Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage:
Im Oktober 2011 war ich beim Notar, um eine Wohnung zu kaufen.
Der Übergang der Wohnung in meinem Besitz war zum 01.Februar 2012. Jedoch musste ich die Maklerprovision noch im Oktober 2011 überweisen. Ebenso wie die Anzahlung für die Wohnung.
Muss ich diese Ausgaben in meiner Steuererklärung für 2011 aufnehmen, oder kann ich diese Ausgaben auch in meiner Steuererklärung für 2012 absetzen?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße,
AdrianZG
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Zuordnung Ausgabe
25. Juli 2012
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Frage vom 25. Juli 2012 | 14:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 25. Juli 2012 | 16:11
Von
Status: Student (2058 Beiträge, 1183x hilfreich)
Wenn die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, kannst du gar nichts absetzen. Falls die Wohnung vermietet wird, gehört beides zu den Anschaffungskosten, die Abschreibung beginnt erst in 2012.
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