Zurechnung von Zinseinkünften

8. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Thomas.Newton
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 62x hilfreich)
Zurechnung von Zinseinkünften

Wenn Verwandte Geld auf Sparbüchern auf Namen der Erben anlegen, das im Todesfall den Erben zukommen soll, diese jedoch zu Lebzeiten nicht auf das Geld zugreifen können, bleibt Berechtigter und Inhaber weiterhin der Erblasser. Das habe ich dem Palandt nun entnommen. Meine Frage: Wem sind steuerrechtlich die Zinseinkünfte zuzurechnen? Diese tauchen ja wohl normalerweise in den Bankbescheinigungen der ERben auf, obwohl die ERben keinerlei Rechte oder Zugriffsmöglichkeiten haben. Danach müßten die Zinsen doch auch durch die Erben nicht versteuert werden, sondern durch den Erblasser? Müßte der Erblasser hierauf hingewiesen werden? Wird der Erbe natürlich aus naheliegenden Gründen ungern machen.

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