Zusammenlegung Gewerbe: gewinn- + verlustreich

25. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)
Zusammenlegung Gewerbe: gewinn- + verlustreich

Meine Frau besitzt momentan zwei Nebengewerbe während ihrer Elternzeit. Beide Kleinunternehmerregelung: Ein Dienstleistungsgewerbe, welches recht gewinnreich ist. Ca. 10.000 Euro Umsatz bei 7000 Euro Gewinn (Abzüge eigentlich nur durch Fahrtkosten)

Dann hat sie noch ihr Hobby "Pferd" zum Beruf gemacht und gibt hier Reitstunden, Einnahmen ca. 2000 Euro / Jahr. Ausgaben allerdings > 5000 Euro / Jahr, d.h. langfristig wird das wohl als Liebhaberei abgestempelt, womit aber zumindest die Frage geklärt ist, wie sie die Einnahmen zu versteuern hat.

Nach Umzug fragte die Dame von der Stadt, ob wir bei der Ummeldung nicht beide Gewerbe zusammenlegen möchten. Die Frage ist: Was passiert dann steuertechnisch mit den Einnahmen + Ausgaben. Sieht das dann aus wie bei einem Großkonzern, bei dem halt einige Sparten verlustbehaftet arbeiten. Können dann wirklich sämtliche Pferd-"Verluste" mit den Einnahmen des anderen Gewerbes verrechnet werden?

-----------------
""

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

quote:
Was passiert dann steuertechnisch mit den Einnahmen + Ausgaben.
Unverändert:
quote:
...langfristig wird das wohl als Liebhaberei abgestempelt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

D.h. die Tätigkeiten werden nach wie vor unterschieden, weil es eben nicht auf die Anzahl der Gewerbescheine, sondern die "Tätigkeitsfelder" ankommt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Ja. Die gewerberechtliche Zusammenfassung bei der Stadt ist dem FA schnuppe.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.193 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen