Meine Frau besitzt momentan zwei Nebengewerbe während ihrer Elternzeit. Beide Kleinunternehmerregelung: Ein Dienstleistungsgewerbe, welches recht gewinnreich ist. Ca. 10.000 Euro Umsatz bei 7000 Euro Gewinn (Abzüge eigentlich nur durch Fahrtkosten)
Dann hat sie noch ihr Hobby "Pferd" zum Beruf gemacht und gibt hier Reitstunden, Einnahmen ca. 2000 Euro / Jahr. Ausgaben allerdings > 5000 Euro / Jahr, d.h. langfristig wird das wohl als Liebhaberei abgestempelt, womit aber zumindest die Frage geklärt ist, wie sie die Einnahmen zu versteuern hat.
Nach Umzug fragte die Dame von der Stadt, ob wir bei der Ummeldung nicht beide Gewerbe zusammenlegen möchten. Die Frage ist: Was passiert dann steuertechnisch mit den Einnahmen + Ausgaben. Sieht das dann aus wie bei einem Großkonzern, bei dem halt einige Sparten verlustbehaftet arbeiten. Können dann wirklich sämtliche Pferd-"Verluste" mit den Einnahmen des anderen Gewerbes verrechnet werden?
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Zusammenlegung Gewerbe: gewinn- + verlustreich
25. August 2013
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Frage vom 25. August 2013 | 02:35
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 51x hilfreich)
Zusammenlegung Gewerbe: gewinn- + verlustreich
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#1
Antwort vom 25. August 2013 | 05:33
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
quote:Unverändert:
Was passiert dann steuertechnisch mit den Einnahmen + Ausgaben.
quote:
...langfristig wird das wohl als Liebhaberei abgestempelt
#2
Antwort vom 25. August 2013 | 19:10
Von
Status: Schüler (154 Beiträge, 51x hilfreich)
D.h. die Tätigkeiten werden nach wie vor unterschieden, weil es eben nicht auf die Anzahl der Gewerbescheine, sondern die "Tätigkeitsfelder" ankommt?
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#3
Antwort vom 26. August 2013 | 07:34
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Ja. Die gewerberechtliche Zusammenfassung bei der Stadt ist dem FA schnuppe.
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