Zusammenveranlagung

27. Mai 2003 Thema abonnieren
 Von 
corinna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusammenveranlagung

(1) kann ich mich mit meinem ehemann gemeinsam veranlagen lassen, abwohl er keine einkuenfte in deutschland hatte.

(2) muesste (kann) er dafuer eine lohnsteuerkarte fuer 2002 beantragen, obwohl die ueber keine einkommens-eintraege verfuegt.

vielleicht klingt diese frage fuer einige simpel, aber ich konnte leider nichts passendes in den gesetzestexten finden.

ich wuerde mich ueber hilfe sehr freuen.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sunrise
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

war er denn in 2002 überhaupt in Deutschland gemeldet?
Evtl. hilft Dir meine Erfahrung: Ich war mal mit einem Amerikaner verheiratet (US Army). Wir lebten gemeinsam in Deutschland. Obwohl wir verheiratet waren und zusammen lebten wurde ich vom Finanzamt als getrennt lebend mit Steuerklasse 1 eingestuft. Er war nicht in Deutschland gemeldet. Da er bei der US Army arbeitete galt er in Deutschland als "in USA lebend" und bezog dort auch seine Einkünfte.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
corinna
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hi sunrise,
danke fuer deine hilfe, aber bei uns sah die sache etwas anders aus. mein mann besitzt die doppelte staatsbuergerschaft und war in unserer wohnung gemeldet. das einwohnermeldeamt uebertrug mir auch die stkl. III.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Die Zusammenverlanlagung bemisst sich nach §1 Absatz 2 und 3 bzw. §1a EstG (unbeschränkte Steuerpflicht). Die Vorschriften sind umfangreich, eine abschließende Prüfung ist anhand Ihrer Angaben nicht möglich. In der Regel hängt die unbeschränkte Steuerpflicht vom Aufenthalt des Steuerpflichtigen ab. Von der Erteilung einer Lohnsteuerkarte hängt die Zusammenveranlagung nicht ab.

Christoph Blaumer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht

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