Mich würde mal folgende Konstellation interessieren:
Trennung 2009
2009 zusammenveranlagt
2010 getrenntveranlagt
Versöhnungsversuch 2011
Zusammenwohnen in Wohnung der Frau, aber Mann behält erstmal den eigenen Wohnsitzes zur Sicherheit (Endgültiger Zusammenzug wohl in 2012).
Besteht für 2011 nun die Möglichkeit der Zusammenveranlagung oder müssen beide Partner den gleichen Erstwohnsitz haben?
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Zusammenveranlagung möglich?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



1 Tag im Jahr nicht getrennt von Bett und Tisch reicht für die Zusammenveranlagung in 2011.
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Ist das nicht zu theoretisch gedacht?
Ich mein, wenn das FA auch so denkt, wärs ja schön und gut, aber dann könnte man als Getrenntlebende ja einmal im Jahr so einen Tag einbauen und dauerhaft vom Splittingvorteil profitieren.
Zumindest solange keine Scheidung angestrebt wird, für die das Wiederauferleben des Trennungsjahres durch diese Aktion natürlich hinderlich wär.
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Das mit dem einen Tag stimmt nur für den Fall, dass am Jahresende geheiratet wird oder man sich am Jahresanfang trennt.
Für einen Versöhnungsversuch ist ein längerer Zeitraum erforderlich. Das FG Nürnberg hat in seinem Urteil vom 07.03.2005 (Az.: VI 160/2004) mindestens einen Monat Zusammenleben unter einem Dach gefordert.
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