Folgendes Szenario:
Trennung eines Ehepaares erfolgte, sagen wir Oktober, 2010.
Frau zog in Wohnung "Dorf" gemeldet beim "Finanzamt Dorf".
Mann zog in Wohnung "Stadt" gemeldet beim "Finanzamt Stadt".
Für 2010 wurde noch zusammenveranlagt abgegeben.
2011 und 2012 wurde getrennt veranlagt beim FA Dorf (Frau) sowie beim FA Stadt (Mann) abgegeben.
In 2013 kam es zum Versöhnungsversuch. Ab Oktober 2013 wohnte der Mann mit der Frau in Wohnung "Dorf", behielt aber zunächst seine Wohnung "Stadt" und war da auch gemeldet.
Im April 2014 zogen beide gemeinsam in eine neue Wohnung "Dorf" und gaben die alten Wohnungen auf.
Für 2014 ist eine Zusammenveranlagung in meinen Augen sicher wieder möglich, aber was ist mit 2013?
Zählt hier das Zusammenwohnen und ermöglicht die Zusammenveranlagung oder hindert die Tatsache, dass der Mann seine Wohnung weiter gemietet hatte das und es muss getrennt veranlagt werden?
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Zusammenveranlagung trotz 2 Wohnungen möglich?
31. August 2014
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Frage vom 31. August 2014 | 13:54
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 1. September 2014 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (49058 Beiträge, 17268x hilfreich)
Das Zusammenwohnen zählt, muss aber unter diesen Usmtänden durch geeignete beweise nachgewiesen werden.
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#2
Antwort vom 1. September 2014 | 23:15
Von
Status: Wissender (14612 Beiträge, 4507x hilfreich)
Hallo,
quote:Nein, nicht mal das, man darf auch als Ehepaar getrennt wohnen (ja, sowas gibt es:-).
Das Zusammenwohnen zählt
Aber natürlich erleichtert das den Nachweis, dass man sich wieder versöhnt hat.
Stefan
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