Zuständiges Finanzamt Einzelunternehmer in zwei Bundesländern

15. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
ip448162-41
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuständiges Finanzamt Einzelunternehmer in zwei Bundesländern

Hallo,
es gibt einen selbstständiger Einzelunternehmer mit einem Ladenlokal.
Das Ladenlokal ist im Bundesland NDS, der angemeldete Wohnsitz in Hessen.
Häufig bleibt aber der Unternehmer in NDS.


Die Formulierung in der AO für die Abgabe der USt. ist für mich nicht ganz verständlich: "... sein Unternehmen ganz oder vorwiegend betreibt".

Das Ladenlokal ist in NDS also ist ein Finanzamt aus NDS zuständig? Oder betreibt der Unternehmer das von seiner Wohnung aus und somit muss er nach Hessenn zum Finanzamt gehen!?

Welches Finanzamt (also in welchem Bundesland) wäre für die Einkommenssteuer zuständig?

Lieben Dank

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1 Antwort
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#1
 Von 
go493098-27
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Für die Einkommensteuer zuständig ist im Regelfall das Wohnsitzfinanzamt (Siehe §17 i.V.m. §19 AO ) für die anderen Einkünfte würde ich sagen, dass diese entweder gesondert oder evtl. gesondert u. einheitlich (soweit die gesetzlichen VSS des §180 AO vorliegen) vom jeweilig n. §18 AO für die Feststellung zuständigen Finanzamt ermittelt und ans Wohnsitzfinanzamt übermittelt werden.

-- Editiert von go493098-27 am 16.06.2018 09:39

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