Zuständigkeits-Ping-Pong der Finanzämter / EStErklärung seit über 2 Jahren unbearbeitet

17. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
MrSmith84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuständigkeits-Ping-Pong der Finanzämter / EStErklärung seit über 2 Jahren unbearbeitet

Schönen guten Tag,

ich bin am Rande eines Nervenzusammenbruchs und möchte hier daher um Rat fragen.

Sachverhalt:
Meine Est-Erklärung für das Jahr 2020 habe ich „erst" in 02.2022 an mein zuständiges Finanzamt (Northeim-Herzberg / Südniedersachsen) übermittelt. Nach ca. einem ¾ Jahr hatte ich mich telefonisch nach dem aktuellen Sachstand erkundigt. Erst so spät, da ich ja selbst zu spät abgegeben hatte und ich mir nicht anmaßen wollte dann dort Druck auszuüben.

Man teilte mir mit, dass sie nicht (mehr) für mich zuständig seien. Sondern das Finanzamt München.
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Hintergrundinformation dazu: Ich wohne seit eh und je in Südniedersachsen. Mache seit Beendigung meines Studiums die doppelte Haushaltsführung geltend. In den letzten 10 Jahren 6x Arbeitsort gewechselt mit teils Zweitwohnungswechsel. Das ist auch aus objektiver Sicht korrekt (Lebensmittelpunkt hier, Mietvertrag, familiäre Verpflichtungen ggü. Mutter und Bruder (schwer erkrankt) , Aufenthalt mehr hier als am Arbeitsort, Homeoffice etc.). Das wurde bis dato ohne Probleme akzeptiert.
In 2019 wurde ich arbeitslos und hatte dann meinen letzten Zweitwohnsitz (Hamburg) aufgegeben. Nach einigen Monaten konnte ich eine neue Stelle in München antreten und habe mich dementsprechend dort auch mit Zweitwohnsitz gemeldet.
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FA München, da ich ja für ein Münchner Unternehmen arbeite und meine Steuerunterlagen dementsprechend nach München gesendet wurden.
Ich habe meiner Sachbearbeiterin deutlich gemacht, dass es nicht richtig ist und ich weiterhin vom FA-Northeim-Herzberg betreut werden müsste (Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthaltsort etc). Sie hatte dann in München nachgefragt (--> meine Erklärung liegt dort ewig rum und wird nicht bearbeitet, da München (korrekterweise) nicht zuständig ist).
Also wieder zurück nach Northeim. Ein paar Monate später wieder nachgefragt. Es war zwischenzeitlich in Northeim, sie fühlten sich wieder nicht zuständig, also ging es wieder nach München...). Weil München nicht zuständig ist, wurde es nicht bearbeitet. Kurzum es ging hin und her, zwischendurch Sachbearbeiterwechsel. Meinen Fall in Dez 2023 nochmal ausführlich telefonisch erläutert und gebeten die Unterlagen wieder nach Northeim zurückzuholen und bitte diese zu Bearbeiten. Das ginge natürlich nicht so schnell und man würde sich melden wenn die Unterlagen wieder in Northeim sind.
Nun habe ich nach drei Monaten in 03.2024 einen Anruf vom FA-Northeim erhalten (der versprochene Rückruf), wo mir mitgeteilt wurde dass die Unterlagen in Northeim waren und das FA-München sich nun doch bereit erklärt habe meine Est-Erklärung zu bearbeiten. Demenstprechend die Unterlagen wieder auf dem Postweg nach München sind.

Ich hab das Gefühl es wird eine never-ending-story und frage mich welche Schritte ich einleiten könnte und vor allem an wen ich es senden sollte? Auch graut es mir davor, falls es zu einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht kommt, das dies dann München sein könnte und ich nur deswegen über 500km je Strecke fahren muss.

Ich danke für Eure/Ihre Hilfe!

Viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2263 Beiträge, 776x hilfreich)

Naja, das Problem könnte sein, dass Du immer wieder, IMO unzutreffend, die Zuständigkeit des FA Münchens abgelehnt hast.
Bei Verheirateten ist klar, welches Finanzamt zuständig ist.
Ist jemand nicht verheiratet, dann ist das Amt für einen verantwortlich, das sich dort befindet, wo man für gewöhnlich seinen vorwiegenden Aufenthalt hat. In diesem Fall kommt unter Umständen also auch der Zweitwohnsitz in Frage.
Bei einer Arbeitsstelle in München würde ich das so sehen.
Das hat aber erst einmal keine Auswirkungen auf die Beurteilung, ob (noch) eine doppelte Haushaltsführung vorliegt.

Abgaben zwischen Bundesländern sind immer noch aufwändig und zeitraubend. Man sollte jetzt einfach mal das FA München machen lassen.

Zitat (von MrSmith84):
Auch graut es mir davor, falls es zu einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht kommt, das dies dann München sein könnte und ich nur deswegen über 500km je Strecke fahren muss.

Finanzgerichte pflegen nur unter der Woche zu arbeiten. Und da bist Du doch sowieso in München?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
MrSmith84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für deine Meinung.
Jedoch hat es ja das FA-München in erster Linie abgelehnt zu bearbeiten, da sie ja nicht zuständig sind. M.E. ja korrekt.
Der gewöhnliche Aufenthalt ist nunmal Niedersachsen (Homeoffice/Remote-Work machen es möglich), das ist dem FA Northeim auch alles erläutert worden. Im betroffenen Jahr 2020 waren dies >90% (Corona), aktuell sind es auch mind. 60%. Die kommenden Monate sogar garkein Vorort-Aufenthalt, die Bude wird dann auch legal untervermietet.
Ich werde es auch erstmal das FA München machen lassen, nur blöd wenn sie merken dass ich dort (MUC) zu selten bin bzw. monatelang garnicht. Dann schicken sie es ja wieder an mein Heimat-FA zurück.

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