Zwei 450€ Jobs + Kleinunternehmen steuerfrei

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Zoker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei 450€ Jobs + Kleinunternehmen steuerfrei

Hallo zusammen,

Ich bin Student und habe momentan folgende Situation:
- Einen 450€ Job auf 400€ Basis
- Einen 450€ Job auf 50€ Basis

Nun hat mich ein Freund gebeten für seine Firma eine Homepage zu machen. Da der 450€ Rahmen bereits komplett ausgeschöpft ist, würde ich gerne den jährlichen Steuerfreibetrag von 8354€ nutzen.

Ein anderer Freund macht es ähnlich und hat dafür ein Kleinunternehmen gegründet.

Meine Frage:
Ist das der richtige Weg, das ganze nicht versteuern zu müssen (also bis zu diesem Freibetrag)?

Oder ist es hier ratsam, sich als Freiberufler anzumelden?

Gibt es eventuell etwas, was ich noch beachten muss?

Vielen Dank
Zoker

-- Editiert Zoker am 20.11.2014 19:43

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ist das der richtige Weg, das ganze nicht versteuern zu müssen (also bis zu diesem Freibetrag)? Ist es, und sogar über den Freibetrag hinaus, weil Sie z. B. Ihre Krankenversicherung und Ihre Studienkosten steuerlich absetzen können.
Oder ist es hier ratsam, sich als Freiberufler anzumelden? Die Frage ist unverständlich - man kann Freiberufler und Kleinunternehmer sein.
Gibt es eventuell etwas, was ich noch beachten muss? Na, Bafög gibt es dann nicht mehr und falls Sie Ihre Studienkosten per Verlustvortrag in die Zukunft verschieben wollten - das geht dann auch nicht mehr.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Zoker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1) Die Studienkosten betragen sich bei mir auf ca 118€ im kompletten Jahr (2x59€). Rentiert sich da eine steuerliche Absetzung?

2) Ich habe oft im Internet gelesen, dass immer Gewerbe ODER Freiberufler geschrieben wird:
http://www.freelancer-blog.de/freiberufler-oder-gewerbe/
http://www.gruendungszuschuss.de/unternehmerwissen/geld-steuern/freiberufler-oder-gewerbe.html
http://www.gruenderlexikon.de/ratgeber/kleingewerbe-oder-freiberuflich

Was von beidem ist den für diese Situation vorteilhafter?

3) Bafög, aber das bekomm ich sowieso nicht :P

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

1) Na, viel käme da nicht bei rum. Mit der angestrebten Selbständigkeit fällt das dann aber ohnehin flach, sofern Sie nicht gerade den Steuerfreibetrag überschreiten.
2. Man kann sich das nicht aussuchen - man ist nach Art der Tätigkeit eines von beiden. Ich würde mal spontan sagen, daß das hier eine freiberufliche Tätigkeit ist, aber garantieren kann ich Ihnen das nicht. Der letzte Link ist ziemlicher Humbug - "Kleingewerbe" existiert als Begriff gar nicht. Es gibt bloß "Kleinunternehmer", und das sind alle mit nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz im Jahr - dann ist man von der Umsatzsteuer befreit. Ob man Freiberufler oder Gewerbetreibender ist, ist für den Kleinunternehmerstatus völlig schnuppe.
3. Dann brauchen Sie sich darüber natürlich keine Gedanken machen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Zoker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Also das heißt ich bin auf jeden Fall Kleinunternemer (da jährlich nicht mehr als 17.500 Umsatz) und dann entscheidet sich noch (bzw das Finanzamt), ob ich als Freiberufler oder eben nicht eingestuft werde (was ist denn da dann die andere Möglichkeit?)

Hat Freiberufler dann irgendwelche Vorteile?

Gibt es eine Grenze meines UMsatzes bis zu welcher meine Elter ihr Kindergeld noch bekommen?

Viele vielen Dank

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#6
 Von 
Zoker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist es für mich eigentlich egal, ob ich Freiberuflich oder gewerblich eingestuft werde, oder habe ich das falsch verstanden?

Und jetzt noch zwei letzte Fragen:
Wie sieht es mit der Rentenversicherung aus?
Gibt es steurlich/versicherungstechnisch noch was zu beachten? (gibt es vorlagen für die Steuererklärung?)

Vielen vielen Dank!

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Ein Gewerbeschein kostet Geld (m. W. 25 Euro), eine Freiberuflichkeit können Sie gratis anmelden. Der 2. Unterschied ist die Gewerbesteuer - das wurde von Eugenie bereits korrekt beschrieben.
(gibt es vorlagen für die Steuererklärung?) Gibt es - sie werden "Steuerformulare" genannt und man findet sie problemlos im Web. Relevant ist für Sie neben dem Mantelbogen die Anlage G (wenn Sie gewerbetreibend sind) oder die Anlage S (bei Freiberuflichkeit).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#8
 Von 
Zoker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun noch eine letzte Frage:
Welche Rechtsform ist das ganze dann?

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