Hallo,
wie sieht der Fall aus, wenn man beim AG1 kündigt und noch den Resturlaub bis Anfang eines Monats nehmen möchte und danach bei AG2 direkt anfangen möchte. Kann man sicher sein dass AG2 auch die Steuerklasse 4 wählt oder weil es im gleichen Monat zwei AGs, AG2 Steuerklasse 6 gewählt? Relevant wäre das Nettogehalt für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes.
Habe gelesen, dass bei einem Jobwechsel die Steurklasse 6 gewählt wird. Das wäre dann nachteilig.
Zwei AGs in einem Monat: Jobwechsel Steuerklasse 6?
13. November 2019
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Frage vom 13. November 2019 | 22:33
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
Zwei AGs in einem Monat: Jobwechsel Steuerklasse 6?
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#1
Antwort vom 14. November 2019 | 08:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Es können nicht beide AG nach Steuerklasse 4 abrechnen. Man kann aber AG1 bitten, sich als Nebenarbeitgeber in ElStAM anzumelden, so dass AG2 mit Steuerklasse 4 abrechnen kann.
#2
Antwort vom 14. November 2019 | 19:19
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatEs können nicht beide AG nach Steuerklasse 4 abrechnen. Man kann aber AG1 bitten, sich als Nebenarbeitgeber in ElStAM anzumelden, so dass AG2 mit Steuerklasse 4 abrechnen kann. :
Kann ich den entsprechenden AG, den ich als nebenjob deklarieren will, bitten sich als Nebenarbeitgeber anzumelden und den zweiten (zu dem ich wechseln möchte) als Hauptarbeitgeber? Die Gehaltsabrechnung wurde von beiden noch nicht erstellt. Geht das alles elektronisch, wenn dem jeweiligen AG dies mitteile?
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#3
Antwort vom 14. November 2019 | 19:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Kann ich den entsprechenden AG, den ich als nebenjob deklarieren will, bitten sich als Nebenarbeitgeber anzumelden und den zweiten (zu dem ich wechseln möchte) als Hauptarbeitgeber?
Ja, das kannst Du.
Zitat:Geht das alles elektronisch, wenn dem jeweiligen AG dies mitteile?
Ja, das geht elektronisch.
#4
Antwort vom 16. November 2019 | 11:06
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Zitat:Kann ich den entsprechenden AG, den ich als nebenjob deklarieren will, bitten sich als Nebenarbeitgeber anzumelden und den zweiten (zu dem ich wechseln möchte) als Hauptarbeitgeber?
Ja, das kannst Du.
Zitat:Geht das alles elektronisch, wenn dem jeweiligen AG dies mitteile?
Ja, das geht elektronisch.
Geht das eigentlich alles in Echtzeit? Also wenn AG1 sich nach der Gehaltsabrechnung mich anmeldet, kann dann am gleichen Tag oder am nächsten der AG2 mich mit 4 wieder anmelden? Wenn man die Daten im Elstam nochmal abruft? Oder ist es wieder eine Prozedur dir mehrere Tage oder Wochen dauern kann?
#5
Antwort vom 16. November 2019 | 21:37
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Geht das eigentlich alles in Echtzeit?
Ja, das geht in Echtzeit.
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