Zwei Doppelte Haushaltsführungen oder Alternative

6. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
so393654-74
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei Doppelte Haushaltsführungen oder Alternative

Guten Tag,

die aktuelle Zeit hat mich in eine steuerlich knifflige Lage gebracht. Vielleicht kann mir jemand hier helfen und hat eine Loesungsidee.

Ich bin als Arbeitnehmer an Ort A wohnhaft (Hauptwohnsitz) mit Zweitwohnsitz an Ort B in 350km Entfernung, meiner ersten Tätigkeitsstätte. Hier werde ich zukünftig 2 Nächte pro Woche im Hotel schlafen (2/3 Stelle mit 2-3 Tagen Präsenz). Die Kosten trägt mein Arbeitgeber, genauso wie die Anreisekosten (soweit ich weiß = doppelte Haushaltsführung).

Zusätzlich bin ich an Ort C in 100km zu meinem Hauptwohnsitz, gewerblich tätig (erste Betriebsstätte mit eigenem Büro). An Ort C habe ich bereits länger eine Wohnung angemietet und würde diese gern ebenfalls als doppelte Haushaltsführung oder gar betrieblich absetzbare Wohnung führen. Hier schlafe ich ebenfalls 2 Nächte pro Woche, um am nächsten Tag Kundentermine wahrzunehmen.

Meine Wohnung am Hauptwohnsitz genügt den Anforderungen an die Anerkennung eines Hauptwohnsitzes.

Gibt es eine Moeglichkeit, neben Ort B auch Ort C als weitere Nebenwohnung steuerlich anzuerkennen?
Gelten dann mehr als 1.000 EUR?
Gibt es eine alternative Gestaltungsidee?

Eine Alternativloesung fiel mir leider noch nicht ein.

Freundliche Grüße und einen schönen Abend

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MrDoc
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kein Wunder dass die Frage so lange unbeantwortet blieb, sie ist nicht ganz einfach zu beantworten.
Zunächst mal ist zu klären, ob Wohnung C mit der Arbeitnehmerschaft irgendwie in Verbindung steht. Denn wenn sie in Verbindung steht, dann kommt eben folgendes in Betracht:

Arbeitnehmer mit keiner ersten Tätigkeitsstätte ODER Tätigkeitsstätte in weiträumigen Gebiet. Mit der Folge, dass Reisekosten abgerechnet werden können (also die Ganze und nicht nur die einfache Strecke) sowie in Verbindung stehende Pauschalen.

Sind tatsächlich mehrere Haushalte wegen der Arbeitnehmerschaft zu führen, also sogenannte "dreifache Haushaltsführung", dürfte das ebenso als Werbungskosten, vermutlich unter Ausnutzung mehrfacher Pauschalen, möglich sein. Es gab einen ähnlichen Fall vor dem BFH in dem der Ehemann und Ehefrau unterschiedliche doppelte Haushalte anerkannt bekommen haben (BFH, 06.10.1994 - VI R 136/89, BStBl II1995, 184). Da sie aber in Ehelicher Gemeinschaft veranlagt sind, dürfte das M.E. keinen Unterschied machen, ob ein Ehepaar oder eine Einzelperson eine dreifache Haushaltsführung führen... aber das kann natürlich auch wieder anders gesehen werden. Im Zweifel heisst es probieren und klagen vor dem FG, sofern das FA da nicht anerkennt, gerne werden sie das sicher nicht machen.

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1995/XX950184.HTM

Gehen wir hingegen davon aus, dass es sich bei Tätgkeitsstätte C um ein von der Arbeitnehmerschaft unabhängiges Gewerbe handelt, sieht die Sache wieder ganz anders aus. In diesem Fall dürfte es als eine eigene Betriebsstätte gewertet werden. Sowohl die Miete, als auch sämtliche Fahrten dort hin dürften dann als Reisekosten voll als Ausgabe angesetzt werden, natürlich auch Übernachtungpauschalen und Verpflegungspauschalen, sowie die volle Strecke dort hin.
Diese Ausgaben können dann entweder den Gewinn schmälern, sodass die Steuerlast sinkt, oder aber wenn ein Verlust erwirtschaftet wird, mit den Einkünften aus abhängiger Beschäftigung in der Einkommenssteuererklärung verrechnet werden.

Wenn Tätigkeitstätte C aber eine Übernachtungsmöglichkeit beinhaltet, also auch als Wohnung genutzt wird, dann dürfte bestenfalls die Gesamtmiete als Ausgabe abgesetzt werden. Schlimmstenfalls wird nur der Anteil des Büros absetzbar, wobei dann die Diskussion darüber beginnen dürfte, ob es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, und wo genau sich der Hauptwohnsit bei mehreren Tätigkeiten befindet. Ebenso entfielen dann die Übernachtungspauschalen, die zusätzlich abgerechnet werden könnten. Handelte es sich hingegen um eine reine Betriebsstätte, ohne Wohnraum, würden alle Pauschalen ansetzbar.

Ich hoffe dass ich etwas helfen konnte.

Was sagen die übrigen Forumsmitglieder? Seht ihr das ähnlich, gibt es was zu ergänzen, oder zu bemängeln?


-- Editiert von MrDoc am 08.02.2021 13:50

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