Hallo,
meine Lstk 1 wird zurzeit auf meine 3 monatige kurzfristige Beschäftigung angewandt.
Morgen habe ich ebenfalls ein kurzfristigen Job und da habe ich im System (richtigerweise) Lstk 6 eingetragen.
Wenn ich das jetzt auf 1 ändere, ändert das was an meiner nächsten monatlichen Abrechnung bei meinem eigentlich „festen Arbeitgeber" (3-Monats-Vertrag) oder wirkt sich das nur auf die Steuererklärung aus.
Es ist so, dass ich keine Lust auf 5,50 Euro Abzug habe, da ich dieses Jahr sowieso unter dem Steuergrundfreibetrag bleiben werde.
Fällt das diesen Monat auf, wenn zwei Arbeitgeber auf Lstk1 abrechnen bzw. merkt da jemand was? Stehen die irgendwie untereinander im Kontakt durch ein System beim Finanzamt?
Möchte nicht unnötig Steuern zahlen, die ich nächstes Jahr sowieso zurückholen werde.
Versteht mich jemand?
LG und danke
Zwei mal Lohnsteuerklasse 1
15. März 2022
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Frage vom 15. März 2022 | 18:52
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwei mal Lohnsteuerklasse 1
#1
Antwort vom 15. März 2022 | 19:08
Von
Status: Unbeschreiblich (50193 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :Wenn ich das jetzt auf 1 ändere,
Du kannst das gar nicht ändern.
Zitat :Fällt das diesen Monat auf, wenn zwei Arbeitgeber auf Lstk1 abrechnen bzw. merkt da jemand was?
Ja
Zitat :Stehen die irgendwie untereinander im Kontakt durch ein System beim Finanzamt?
Ja, das System nennt sich ElStAM und der AG darf nur die Steuerklasse verwenden, die ihm von diesem System vorgegeben wird.
Zitat :Versteht mich jemand?
Ja, um eine Steuererklärung wirst Du aber nicht herum kommen, wenn Du die Zuviel gezahlte Steuer erstattet haben möchtest.
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