Zweitausbildung - Werbungskosten fälschlicherweise als Sonderausgaben von Finanzamt gelistet

6. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
JMF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitausbildung - Werbungskosten fälschlicherweise als Sonderausgaben von Finanzamt gelistet

Liebes Forum,

ich habe 2019 meine Werbungskosten für 2015 und 2016 bezüglich meiner Zweitausbildung (Bachelor-Studium nach Berufsausbildung) eingereicht. 2019 habe ich die beiden Bescheide entsprechend erhalten und ich dachte es sei alles in Ordnung, weil dort - xy € stand. Für mich waren es die festgestellten Verlustvorträge. Ich hatte die Erläuterungen übersehen, dass die Werbungskosten nicht berücksichtigt werden können, da es sich um eine Erstausbildung und damit Sonderausgaben handele. Dies ist natürlich nicht korrekt. Bei meiner Steuererklärung in diesem Jahr habe ich darauf hingewiesen, dass die Verlustvorträge bis heute nicht berücksichtigt wurden und ich um Nachholung bitte.

Das Finanzamt bestätigt, dass es sich um Werbungskosten handelt. Eine Korrektur der Bescheide sei aber nicht mehr möglich, da die Einspruchsfrist abgelaufen sei und die Bestandkraft eingesetzt habe.

Ich freue mich über Tipps und Erfahrungsberichte hinsichtlich dieser geschilderten Thematik. Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4892 Beiträge, 1177x hilfreich)

Das FA hat Recht. Eine Änderung ist nicht mehr möglich, da keine Änderungsvorschrift greift. Tut mir leid.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Schließe mich @Cybert an, da geht nichts mehr.

Zitat (von JMF):
Ich hatte die Erläuterungen übersehen


Nicht standardmäßige Erläuterungen stehen immer am Anfang der Textwüste. Soweit sollte man sich halt immer durchkämpfen...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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