Zweitjob - Steuerklassenwahl

30. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Konstanzer_93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitjob - Steuerklassenwahl

Hallo zusammen,

folgende Ausgangslage: Ich bin derzeit Werkstudent (Steuerklasse 1) und habe für die Semesterferien eine Zusage für einen 7-wöchigen Ferienjob, bei dem ich deutlich besser verdiene als in der Werkstudententätigkeit.
Nun würde ich gerne den Ferienjob annehmen, ohne meine Werkstudententätigkeit zu kündigen, da ich diese nach den Semesterferien weiterführen will.

Wenn ich den Ferienjobvertrag unterschreibe und beim dortigen Unternehmen angebe, dass es mein Hauptarbeitgeber ist, wird die Ferienjobtätigkeit dann mit Steuerklasse 1 eingestuft und für die Zeit rutscht mein Werkstudentenjob in Steuerklasse 6? (in dem Werkstudenten Job werde ich in den 7 Wochen dann nicht tätig sein, sprich kein Gehalt.)

P.S. Falls es mit der Einstufung Probleme gibt, erhalte ich spätestens 2016 nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung die Lohnsteuer zurück oder? (da ich unter dem Freibetrag von 8.472 Euro bleiben werde)

Vielen Dank bereits für die Hilfe!

Grüße vom Bodensee

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3451x hilfreich)

Warum das hin und her? Zweitjob über Kl. 6 und die Steuer kommt je nach Höhe sowieso zurück. Das würde auch nur mit Hilfe des 1. AG klappen und die Personalverwaltung dich für den Aufwand sowieso nur noch hassen. ;) Von den unbequemen Fragen ganz zu schweigen.

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