Zweitstudium Kosten 2018 absetzen (Verlustvortrag trotz Einkommen bei nicht erfolgter Lohnsteuerab.)

27. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
moritz.wiesengart
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitstudium Kosten 2018 absetzen (Verlustvortrag trotz Einkommen bei nicht erfolgter Lohnsteuerab.)

Einen schönen guten Abend,

ich habe für das Jahr 2018 keine Steuererklärung abgegeben, obwohl ich durchgehend regulär im öffentlichen Dienst angestellt gewesen bin.
Nun stellte ich fest, dass ich 2018 Studiengebühren in Höhe von 4100 € gezahlt habe. (Es handelt sich um Studiengebühren für ein Promotionsstudium und ein Zweitstudium an einer Universität in England.)

Im Internet habe ich gelesen, dass ich man Studiengebühren durch einen Verlustvortrag auch noch bis sieben Jahre später einreichen kann. Gilt das auch in meinem Fall?
Und würde sich das rentieren? Ich könnte dann nur die Studiengebühren geltend machen, aber müsste/könnte keine Einkommenssteuererklärung mehr für 2018 abgeben?

Herzlichen Dank vorab für die Unterstützung und beste Grüße
Moritz

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von moritz.wiesengart):
Ich könnte dann nur die Studiengebühren geltend machen, aber müsste/könnte keine Einkommenssteuererklärung mehr für 2018 abgeben?

Doch, Sie hätten eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, um den "Verlust" geltend zu machen.
Das wären allerdings Werbungskosten gewesen, die mit Ihren Einkünften verrechnet worden wären.
Die Frist hierfür ist m.E. am 31.12.22 abgelaufen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und würde sich das rentieren? Hätte es getan, wenn man sich beizeiten darum gekümmert hätte.
Im Internet habe ich gelesen, dass ich man Studiengebühren durch einen Verlustvortrag auch noch bis sieben Jahre später einreichen kann. Richtig. Nur hatten Sie gar keinen Verlust, sondern ein unter dem Strich positives Einkommen - da wäre eine Steuererklärung notwendig gewesen, und dafür ist es jetzt, siehe mein Vorposter, schlicht zu spät.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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