Zweitstudium und Verlustvortrag

12. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.09.2019 16:34:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)
Zweitstudium und Verlustvortrag

Hallo,

da ich 2014 einige Monate ALG 1 bezogen habe, muss ich eine Steuererklärung abgeben.
Ich arbeite in Teilzeit und mache nebenher ein Fernstudium (Zweitstudium, ich habe bereits einen Abschluss in einem anderen Studienfach).
Ich habe in diesem Zusammenhang von dem Begriff Verlusvortrag gehört. So wie ich das verstehe, kann ich diesen aber nur geltend machen, wenn meine Werbungskosten (also in dem Fall Bewerbungs- und Studienkosten) höher sind als mein Arbeitseinkommen. Ist das richtig?
Die Werbungskosten (einige hundert Euro) sind allerdings geringer als mein Einkommen. Falls das von Bedeutung ist, ich habe im Jahr 2014 keine Lohnsteuer zahlen müssen.

Jetzt ist meine Frage, ob ich die Kosten des aktuellen Studiums irgendwo angeben kann/hierdurch irgendwelche steuerlichen Vorteile nutzen kann? Aktuell zahle ich ja keine Lohnsteuer, also ist ein Nutzen wahrscheinlich erst möglich, wenn ich in Vollzeit arbeite und entsprechend mehr Einkommen habe und mehr Steuern zahle.

Des Weiteren hatte ich während des Erststudiums (2008-2011) natürlich auch Ausgaben (Studiengebühren u.ä.). Gearbeitet hatte ich damals nicht, nur von Bafög gelebt. Gibt es im Nachhinein noch irgendwelche Möglichkeiten, diese Ausgaben irgendwo anzugeben?

Und die letzte Frage: Nach dem aktuellen Studium werde ich ein Masterstudium absolvieren. Da ich bisher nur einen Bachelorabschluss habe, könnte dies dann wieder als Erststudium gelten. Gibt es da dann irgendwelche steuerlichen Vorteile?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße
regentropfen123

-- Editier von regentropfen123 am 12.05.2015 12:51

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Aktuell zahle ich ja keine Lohnsteuer, also ist ein Nutzen wahrscheinlich erst möglich, wenn ich in Vollzeit arbeite und entsprechend mehr Einkommen habe und mehr Steuern zahle. Nö. Sie haben gar keinen Verlust gemacht und können daher auch nichts vortragen.
So wie ich das verstehe, kann ich diesen aber nur geltend machen, wenn meine Werbungskosten (also in dem Fall Bewerbungs- und Studienkosten) höher sind als mein Arbeitseinkommen. Ist das richtig? So ist es. Und da das hier nicht der Fall ist, hatten Sie keinen Verlust. Und daß Sie Ihre WK in 2014 nicht absetzen können, weil Sie einfach zu wenig verdient haben - das ist schlicht Pech.
Des Weiteren hatte ich während des Erststudiums (2008-2011) natürlich auch Ausgaben (Studiengebühren u.ä.). Gearbeitet hatte ich damals nicht, nur von Bafög gelebt. Gibt es im Nachhinein noch irgendwelche Möglichkeiten, diese Ausgaben irgendwo anzugeben? Nein.
Da ich bisher nur einen Bachelorabschluss habe, könnte dies dann wieder als Erststudium gelten. Gibt es da dann irgendwelche steuerlichen Vorteile? Jedes Studium nach der Erstausbildung ist eine Zweit, Dritt-, Viertausbildung und keine Erstausbildung. Es gilt das schon für das aktuelle Studium Beschriebene.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12312.09.2019 16:34:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 7x hilfreich)

Ok. Schade, aber jetzt weiß ich zumindest Bescheid.

Vielen Dank für die Hilfe!

1x Hilfreiche Antwort

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