Zweitwohnsitz - Fahrtkosten (besondere Fahrten)

23. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
go595906-74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz - Fahrtkosten (besondere Fahrten)

Hallo zusammen,
folgendes Szenario :
Hauptwohnsitz A (120km von Zweitwohnsitz B / Arbeit entfernt. Aber dort Lebensmittelpunkt, Familie, Freunde, Verein.
Zweitwohnsitz B nur der Arbeit wegen, Angemeldet als Zweiwohnsitz.

Wenn ich das richtig verstanden habe erfülle ich (aktuell) die nötigen Voraussetzungen das mein Zweitwohnsitz beim FA so anerkannt wird.

Somit steht mir ja zu Sonntags vom Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz und Freitags entsprechend zurück zu fahren und diese kosten neben den Kosten für meine Zweitwohnung Steuerlich geltend zu machen, soweit richtig ?

Was ist aber jetzt mit Zusätzlichen Fahrten die a)aus Medizinischen Gründen notwendig sind ? Wenn man jetzt Nachweislich in einer Behandlung ist die es Erfordert Quartalsweise einen Arzt aufzusuchen. Dieser ist Aufgrund des Lebensmittelpunktes ja auch am Hauptwohnsitzt und ein Termin ist selten Montagsfrüh oder Freitagsnachmittags möglich. Kann man diese Fahrtkosten separat (ggf. bei Behandlungskosten) geltend machen ?

Wie sieht das ganze aus wenn man alle 14-Tage zu seinem Vereinstreffen fährt ? Es handelt sich hierbei nicht um einen Sportverein sondern um eine Gemeinnützige Organisation die regelmäßige Beteiligung an den 14-tägigen treffen Voraussetzt. (Also nicht durch eine Vereinssatzung sondern durch "Dienstvorschriften die vom Land/Bund erlassen sind"). Kann man diese kosten auch geltend machen. Die Anwesenheit wird Protokolliert und kann somit ohne weiteres nachgewiesen werden.

Leider habe ich hierzu weder bei der Suche noch bei Google wirklich etwas finden können. Wenn hier jemand was zu schreiben kann wäre ich Dankbar. Sollten noch nötige Angaben fehlen so reiche ich die gerne nach.

Schöne Grüße
Patrick

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat (von go595906-74):
Wenn ich das richtig verstanden habe erfülle ich (aktuell) die nötigen Voraussetzungen das mein Zweitwohnsitz beim FA so anerkannt wird.


Das kann man anhand der Angaben nicht beurteilen.

Mein Bauchgefühl sagt mir übrigens, dass es sich bei Dir um einen Berufsanfänger handelt und sich Dein Hauptwohnsitz A im Haus der Eltern befindet. Dann wären die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Zitat (von go595906-74):
Kann man diese Fahrtkosten separat (ggf. bei Behandlungskosten) geltend machen ?


Man kann die Kosten ggf. als außergwöhnliche Belastung geltend machen, wobei man es mit den Fahrtkosten alleine wohl nicht schaffen wird, die zumutbare Belastung zu überschreiten. Nur bei Überschreitung dieser grenze ergeben sich auch steuerliche Vorteile. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass die Fahrtkosten zwangsläufig entstanden sind und da ist es keineswegs logisch, dass

Zitat (von go595906-74):
Es handelt sich hierbei nicht um einen Sportverein sondern um eine Gemeinnützige Organisation die regelmäßige Beteiligung an den 14-tägigen treffen Voraussetzt. (Also nicht durch eine Vereinssatzung sondern durch "Dienstvorschriften die vom Land/Bund erlassen sind" . Kann man diese kosten auch geltend machen.


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go595906-74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Einschätzung !

Zitat (von hh):
Mein Bauchgefühl sagt mir übrigens, dass es sich bei Dir um einen Berufsanfänger handelt und sich Dein Hauptwohnsitz A im Haus der Eltern befindet. Dann wären die Voraussetzungen nicht erfüllt


Hier liegst du knapp daneben. Ich wohne schon seit gut 20 Jahren nicht mehr bei meinen Eltern und bin auch nicht als Einsteiger in meinem Beruf. Also ich zahle bei A und B Miete, Nebenkosten und Co und der Zweitwohnsitz ist wie gesagt einzig meiner Anstellung geschuldet.

Heißt ja dann für mich das es da eher nicht danach aussieht hier noch ein paar Euro der Steuer wieder heraus zu holen.. Schade aber war einen Versuch wert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat (von go595906-74):
Hier liegst du knapp daneben.


Wohl eher weit daneben. :cool:

Zitat (von go595906-74):
Heißt ja dann für mich das es da eher nicht danach aussieht hier noch ein paar Euro der Steuer wieder heraus zu holen


Doppelte Haushaltsführung liegt dann natürlich schon vor, aber bei den angefragten Fahrtkosten ist nichts zu holen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RN21
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 1x hilfreich)

(Editiert - legen Sie bitte einen NEUEN Beitrag an, anstatt sich an einen anderen Beitrag zu hängen.)

-- Editiert von Moderator am 02.01.2022 16:10

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.093 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.