Zweitwohnsitz / Reisekosten

31. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Uschi_LL
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz / Reisekosten

Hallo Zusammen,

ich habe da mal eine Frage - Google konnte mir bis jetzt auch nicht wirklich weiterhelfen:

Ein Mitarbeiter mit Anstellungsverhältnis München arbeitet im Außendienst in Berlin. Hier hat er auch seinen Erstwohnsitz.
In München hat er seinen Zweitwohnsitz, den er natürlich nutzt, wenn er in der Firma vor Ort tätig ist.

Jetzt die Frage: Bekommt er, wenn er in München ist, die Übernachtungspauschale von 20 € erstattet?

Wie wäre das ganze, wenn München Erstwohnsitz und Berlin der Zweitwohnsitz wäre?

Bin mir total unsicher gerade.

Vielen Dank!

Uschi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.03.2011 15:57:58
Status:
Schüler
(370 Beiträge, 235x hilfreich)

Wenn er in München einen Zweitwohnsitz hat, dann mußte er doch eine Wohnung haben. Die Übernachtungskosten fallen jedoch an, wenn man Dienstreisen hat und dort für seine Übernachtung auch bezahlt. z.b. Hotelzimmer oder sowas. somit gilt das nicht.

Solange er aber als Angestellte ist, kann er jedoch die Doppelte Haushaltsführung in Anspruch nehmen und somit kann sowiele Steuern sparen.

Beispiel:

miete warm( 700€).x 12 Monate= 8400 €
Familienheimfahrten: 500km x 52 Wochen im Jahr x 0.30€ = 7800€

Das sind fast 16.000, die man von der Einkünfte abziehen kann.



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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47488 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Bekommt er, wenn er in München ist, die Übernachtungspauschale von 20 € erstattet?


Nein.

quote:
Wie wäre das ganze, wenn München Erstwohnsitz und Berlin der Zweitwohnsitz wäre?


Genauso.

Ob er hier doppelte Haushaltsführung geltend machen kann, kann man anhand der Angaben nicht beurteilen. Führt der AN in beiden Städten einen eigenen Haushalt?

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