Zweitwohnsitz - Wo liegt mein Lebensmittelpunkt und was kann ich steuerlich geltend machen?

6. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz - Wo liegt mein Lebensmittelpunkt und was kann ich steuerlich geltend machen?

Hallo,

da ich mich ab nächsten Jahres beruflich verändern werde, kommen nun einige Fragen auf.
Meine Familie bleibt am bisherigen Wohnsitz da meine Frau weiterhin arbeitet. Ich werde ca. 300km enfternt eine neue Arbeitsstelle für drei Tage die Woche antreten.
Wo liegt nun meine Lebensmittelpunkt und welche Kosten kann ich steuerlich geltend machen. Nur die Hinfahrt. Vorerst werde ich dort privat unterkommen, so dass ich keine Miete oder ähnliches vorweisen kann. Was kann ich aber sonstiges geltend machen????

Wie verändert sich die Situation wenn ich fünf Tage die Woche 300km enfternt arbeiten werde?

Danke,
mücke

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9 Antworten
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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Allerdings müssen die Kosten nachgewiesen werden, so dass bei kostenfreier Übernachtungsmöglichkeit natürlich keine Übernachtungskosten angesetzt werden können.

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#3
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank! Hab ich mir schon gedacht, das ich ohne Beleg keine Übernachtung ansetzen kann. Vielleicht hätte es ja einen Pauschbetrag gegeben.

Möbel oder sonstiges für die Einrichtung eines Zweitwohnsitzes kann man wohl nicht geltend machen? (auch z. B. Laptop um mobil arbeiten zu können)

Griaßle

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Doch, auch Einrichtungsgegenstände für die Zweitwohnung sind steuerlich absetzbar, sofern sie angemessen sind. Sie müssen jedoch über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben werden, wenn das Möbelstück mehr als 400€ + MWSt. gekostet hat.

Der Laptop ist auch ohne das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung voll absetzbar, wenn er nahezu ausschließlich (>90%) für berufliche Zwecke verwendet wird.

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#5
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Einrichtungsgegenstände unter 400€+Mwst. gehen dann in direktem Abzug?!?
Ich weiß nocht nicht genau was ich alles brauche, aber schreibt das Beamtendeutsch da etwas genaues vor? Bett, Stuhl, Tisch, Lampe, Klopapierhalter??

Der Laptop geht direkt auf ein Jahr abzuschreiben oder auf meherer verteilt?

Bei den Spritpreisen muss ich jeden Cent umdrehen. Ein Eintrag für die Fahrtkosten wäre auch sinnvoll, geht oder geht nicht?

griaßle
mg

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Ein Laptop wird auf 3 Jahre abgeschrieben.

Ein Freibetrag kann ebenfalls auf die Steuerkarte eingetragen werden.

Die Abschreibungsregeln für geringfügige Wirtschaftsgüter ändern sich vorausssichtlich zum 01.01.2008.

Die direkte Abschreibung von Gegenständen bis 400€ + MWSt. gilt daher nur noch bei Gegenständen, die in diesem Jahr angeschafft werden.

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#7
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

Und in welche Richtung verändert sich dann voraussichtlich die Abschreibung für die Gegenstände bis 400€+Mwst.???
Wird bei der Anschaffung eigentlich dann jedes Möbelstück einzeln oder die ganze Anschauffung gesamt betrachtet????

Mein Arbeitsverhältnis beginnt voraussichtlich am 1.1.08. Dann muss ich die Anschaffungen eh noch dieses Jahr machen.

Gibt es irgendwo Quellen, oder Beispielfälle die schon solche Investitionen getätigt, steuerliche angesetzt und genehmigt bekommen haben?

Ich denk das läppert sich schon alles ganz schön zu was zusammen.


mg

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die Grenze sinkt auf 150€.

Alle Dinge zwischen 150€ und 1.000€ müssen zusammengefasst werden und werden dann über 5 Jahre abgeschrieben.

Nur bei Dingen, die über 1.000€ Kosten gilt eine individuelle Abschreibung.

Möbelstücke, die zusammen gehören, werden auch zusammengefasst.

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#9
 Von 
Mücke Online
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 0x hilfreich)

na gut, hab ich nicht anders erwartet. Wer weiß ob ich den Job dort überhaupt so lange ausüben kann.

Wie siehts mit den sonstigen Nebenkosten aus. Ich hab keinen großen Arbeitgeber der mir das eingewöhnen in der neuen Gegend erleichtert!?

Werd mir vorerst dort auch kein Telefon anschaffen.
mg

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