Zweitwohnsitz aus steuerlichen Gründen

30. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
meeracker
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz aus steuerlichen Gründen

Sehr geehrte 123recht.net User,

hoffentlich verstoße ich nicht gegen die Forumregeln wenn ich dieses Thema noch einmal in Forum-Steuerrecht veröffentliche. User meinten hier wäre das besser aufgehoben.

eventuell könnt Ihr mir behilflich sein. Aus beruflichen und steuerlichen Gründen werde ich mir ein Zimmer in der Nähe meines Arbeitsplatzes suchen. Ich habe hierzu mehrere Angebote erhalten. Eine Kollegin würde mir kostenlos ein Zimmer zur Verfügung stellen, bzw. könnte ich auch ein Zimmer anmieten. Wenn ich keine Miete zahlen muss (weil Freunde) kann ich auch keine Kosten steuerlich geltend machen!

Frage 1:
Wenn ich Miete zahle, aber keine Mietvertrag habe kann ich die Kosten steuerlich geltend machen, oder ist ein Mietvertrag stets erforderlich? (Ist ein Kontoauszug ggf. als Beweis anerkannt?)

Frage 2:
Wie hoch darf die Miete sein, wenn diese nicht als zusätzliche Einnahmen beim Vermieter steuerlich angegeben werden muss, oder sind jegliche Einnahmen beim Finanzamt zu melden? Gibt es vielleicht einen Grenzwert?

Frage 3:
Ich nutze einen Geschäftswagen, durch die kürzere Entfernung zum Arbeitsort mindere ich meinen geldwerten Vorteil und senke dadurch meine monatliche Belastung, ggf. Miete für das Zimmer rechne ich dagegen. Als Pendler kann ich die Heimfahrten am Wochenende und eine zusätzliche in der Woche steuerlich absetzen, richtig? Wenn ich an fünf Arbeitstagen nach Hause fahre kann ich maximal 2 Fahrten pro Woche steuerlich geltend machen, nicht mehr richtig? Müsste zusätzliche Heimfahrten steuerlich angeben?

Pkt. 4:
Haupt- oder Zweitwohnsitz! Das Zimmer würde für mich der Zweitwohnsitz sein, obwohl ich theoretisch dieses mehr nutzen würde als meine feste Wohnung, Beispiel 5 Arbeitstage, 2 Wochenendtage + 30 Urlaubstage. Wo nach wird festgelegt was Haupt- und Zweitwohnsitz ist? Ich würde max. zum schlafen das Zimmer nutzen, d.h. das eigentliche Leben würde stets in meiner festen Wohnung statt finden.

Pkt. 5:
Nach dem Meldegesetz, wüsste ich mich ummelden. Ich meine das hängt mit der Nutzung des Haupt- und Zweitwohnsitzes zusammen. Welche Regelung hat der Gesetzgeber ob Haupt- oder Zweitwohnsitz? Würde dann automatisch eine entsprechende Zweitwohnsitzsteuer anfallen?

Gibt es vergleichbare Situationen hier im Forum, welche Lösung oder Ratschläge habt Ihr für mich?
Für Eure fachlichen Antworten bedanke ich mich im Voraus.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

zu Frage 1:
Was spricht denn dagegen, einen Mietvertrag abzuschließen? Der vermieter sollte jedenfalls nicht auf den Gedanken kommen, die Angabe der Meiteinnahmen zu vergessen, wenn Du diese in Deiner Steuererklärung angibst.

zu Frage 2:
Das kommt auf den Einzelfall an. Eine pauschale Aussage kann man dazu nicht treffen.

zu Frage 3:
Ein Scheinwohnsitz (jeden Tag zum Hauptwohnsitz zurückfahren) kann den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Bei einer doppelten Haushaltsführung wird nur eine Heimfahrt pro Woche anerkannt.

zu Frage 4:
Der Hauptwohnsitz befindet sich am Lebensmittelpunkt. Das ist im Regelfall der Ort, an dem man sich überwiegend aufhält. Es steht Dir aber frei, nachzuweisen dass Dein Hauptwohnsitz sich am Ort Deine Wohnung befindet, was im konkreten Fall auch leicht fallen dürfte.

zu Frage 5:
Du müsstest das gemietete Zimmer mindestens als Zweitwohnsitz anmelden. Ob die dortige Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhebt, solltest Du selbst erkunden.

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