Zweitwohnsitz - lohnt sich das für mich aus steuerlicher Sicht und muss ich irgendwas beachten?

23. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
markuswinderl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Zweitwohnsitz - lohnt sich das für mich aus steuerlicher Sicht und muss ich irgendwas beachten?

Hallo Foren-Community,

ich habe bereits die Suchfunktion genutzt aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden. In einem anderen Thread wurde mir mitgeteilt hier einen entsprechenden Post zu setzen was ich hiermit gerne mache. Meine Frage ist wie folgt:

Ich habe meinenHauptwohnsitz in München aufgrund meines Berufs den ich vor kurzem angetreten habe. Ich fahre aber noch oft in meine alte Wohnung die meinen Eltern gehört wo ich vorher gewohnt habe um dort Freunde zu besuchen. Das ganze ist ca. 80 Meilen oder 133 km von München entfernt... Kann ich für meine Wohnung wo ich vorher gewohnt habe einen Zweitwohnsitz anmelden? Meine Gemeinde dort kennt selber keine Zweitwohnsitzsteuer. So viel habe ich schon in Erfahrung gebracht... lohnt sich das ganze dann für mich aus steuerlicher Sicht und muss ich irgendwas beachten?

Vielen Dank für die Hilfe!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Kann ich für meine Wohnung wo ich vorher gewohnt habe einen Zweitwohnsitz anmelden?


Melderechtlich ist das kein Problem.

quote:
So viel habe ich schon in Erfahrung gebracht... lohnt sich das ganze dann für mich aus steuerlicher Sicht und muss ich irgendwas beachten?


Das lohnt sich nur dann, wenn Du glaubhaft darstellen kannst, dass sich an Deinem Zweitwohnsitz Dein Lebensmittelpunkt befindet. Der Besuch von Freunden reicht dafür nicht aus. Außerdem wird Dich das Finanzamt dann fragen, warum Du Deinen Erstwohnsitz in München angemeldet hast, wenn sich Dein Lebensmittelpunkt in dem anderen Ort befindet.

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#2
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

quote:
Außerdem wird Dich das Finanzamt dann fragen, warum Du Deinen Erstwohnsitz in München angemeldet hast, wenn sich Dein Lebensmittelpunkt in dem anderen Ort befindet.



"aus (zweitwohnsitz)steuerlichen Gründen" sollte hier als Antwort genügen.

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