Hallo,
es geht um eine Wohnung, die in der Stadt angemietet ist, weil dort der Arbeitsort ist. Am WE fährt die Person zu seiner Familie.
Die Stadt verlangt 10 % der Kaltmiete als Zweitwohnsitzsteuer, was in diesem Fall 540 Euro/Jahr wären.
Stimmt es, dass die Zweitwohnsitzsteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden kann, da die Wohnung ausschließlich wegen des Jobs angemietet wurde (tägliche Fahrzeit von daheim wären ca. 3 St.)?
Macht es überhaupt Sinn, angesichts der zu zahlenden Steuern einen Zweitwohnsitz anzumelden?
Bisher ist die Stadtwohnung als Hauptwohnsitz angemeldet.
Ich finde diese Steuer schwer nachvollziebar, benachteiligt sie doch gerade die Leute, die nicht die Luft durch tägliches mehrstündiges Autofahren verpesten, sondern sich am Arbeitsort eine kleine Wohnung/ein Zimmer nehmen. Die Steuer hört sich so an, als sei eine Zweitwohnung ein Luxus, dabei hätte doch fast jeder lieber einen Arbeitsplatz in der Nähe seiner Familie, statt unter der Woche in beengten Verhältnissen allein in der Stadt zu leben und dadurch auch noch erhebliche Mehrkosten zu haben.
Viele Grüße
Morcheeba
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-- Editiert Morcheeba am 16.01.2012 09:43
-- Editiert Morcheeba am 16.01.2012 09:43
Zweitwohnsitz - steuerlich rentabel?
16. Januar 2012
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Frage vom 16. Januar 2012 | 09:40
Von
Status: Lehrling (1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Zweitwohnsitz - steuerlich rentabel?
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#1
Antwort vom 16. Januar 2012 | 12:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
quote:
Bisher ist die Stadtwohnung als Hauptwohnsitz angemeldet.
Dann ist die Geltendmachung der doppelten Haushaltsführung nicht mehr möglich. Die Zurückmeldung des Erstwohnsitzes an den heimatort wäre dann rein privat veranlasst.
quote:
Die Steuer hört sich so an, als sei eine Zweitwohnung ein Luxus
Es handelt sich nicht um eine Luxussteuer. Vielmehr erfolgt die Steuerzuweisung an die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Ein Zweitwohnsitz bringt der Gemeinde daher keine Einnahmen obwohl selbstverständlich trotzdem Ausgaben entstehen. Die Zweitwohnungssteuer soll dabei für einen Ausgleich sorgen und den Inhaber der Zweitwohnung angemessen an den kommunalen Kosten beteiligen.
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#2
Antwort vom 16. Januar 2012 | 13:52
Von
Status: Lehrling (1421 Beiträge, 182x hilfreich)
Vorausgesetzt es ginge, ist die Frage, ob es steuerlich Sinn macht.
Ist hier vielleicht jemand, der einen Zweitwohnsitz angemeldet hat und die Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend macht?
Es ist wohl auch so, dass die Zweitwohnung max. 60 qm hat, um die Kosten geltend machen zu dürfen. Also spielt die Möglichkeit der Geltendmachung auch eine wesentliche Rolle bei der Frage, was jemand anmietet. Hier würde das gerade so hinhauen.
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-- Editiert Morcheeba am 16.01.2012 13:54
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#3
Antwort vom 17. Januar 2012 | 12:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
quote:
Vorausgesetzt es ginge, ist die Frage, ob es steuerlich Sinn macht.
Worauf willst Du denn hinaus?
So eine Frage kann man doch nur dann beantworten, wenn man die Einkommensverhältnisse kennt und die möglichen Alternativen. Bei einem Durchschnitteseinkommen kann man davon ausgehen, dass 30-40% der tatsächlich entstehenden Kosten über die Steuer wieder erstattet werden.
Als erstes muss aber doch geprüft werden, ob eine doppelte Haushaltsführung steuerlich überhaupt anerkannt werden würde. Bei der dargestellten Sachlage könnte es sein, dass diese Frage bereits verneint werden muss, so dass sich weitere Fragen nach dem steuerlichen Sinn dann nicht mehr stellen.
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