Hallo,
es geht um eine Wohnung, die in der Stadt angemietet ist, weil dort der Arbeitsort ist. Am WE fährt die Person zu seiner Familie.
Die Stadt verlangt 10 % der Kaltmiete als Zweitwohnsitzsteuer, was in diesem Fall 540 Euro/Jahr wären.
Stimmt es, dass die Zweitwohnsitzsteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden kann, da die Wohnung ausschließlich wegen des Jobs angemietet wurde (tägliche Fahrzeit von daheim wären ca. 3 St.)?
Macht es überhaupt Sinn, angesichts der zu zahlenden Steuern einen Zweitwohnsitz anzumelden?
Bisher ist die Stadtwohnung als Hauptwohnsitz angemeldet.
Ich finde diese Steuer schwer nachvollziebar, benachteiligt sie doch gerade die Leute, die nicht die Luft durch tägliches mehrstündiges Autofahren verpesten, sondern sich am Arbeitsort eine kleine Wohnung/ein Zimmer nehmen. Die Steuer hört sich so an, als sei eine Zweitwohnung ein Luxus, dabei hätte doch fast jeder lieber einen Arbeitsplatz in der Nähe seiner Familie, statt unter der Woche in beengten Verhältnissen allein in der Stadt zu leben und dadurch auch noch erhebliche Mehrkosten zu haben.
Viele Grüße
Morcheeba
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-- Editiert Morcheeba am 16.01.2012 09:43
-- Editiert Morcheeba am 16.01.2012 09:43