Zweitwohnsitz versus Erstwohnsitz!

5. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Snorre77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz versus Erstwohnsitz!

Hallo,

Ich habe einen Hauptwohnsitz (ein Zimmer) bei meinen Eltern und eine Mietwohnung am Arbeitsort mit Nebenwohnsitz gemeldet. Entfernung über 200 Kilometer. Kann ich damit einen doppelten Haushaltsstand beim Finanzamt angeben? Wahrscheinlich nicht nehme ich an. Oder ist es möglich Fahrtkosten zwischen den beiden Wohnsitzen abzusetzen? Oder kann ich andere steuerrechtliche Vorteile nutzen?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50193 Beiträge, 17575x hilfreich)

Nein, Voraussetzung für die Geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung ist die Unterhaltung eines eigenen Hausstandes. Das ist aber mit einem einzelnen Zimmer bei den Eltern nicht gegeben.

Die Fahrten können ggfls. als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben werden.

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