Hallo,
Ich habe einen Hauptwohnsitz (ein Zimmer) bei meinen Eltern und eine Mietwohnung am Arbeitsort mit Nebenwohnsitz gemeldet. Entfernung über 200 Kilometer. Kann ich damit einen doppelten Haushaltsstand beim Finanzamt angeben? Wahrscheinlich nicht nehme ich an. Oder ist es möglich Fahrtkosten zwischen den beiden Wohnsitzen abzusetzen? Oder kann ich andere steuerrechtliche Vorteile nutzen?
Zweitwohnsitz versus Erstwohnsitz!
5. Juni 2006
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Frage vom 5. Juni 2006 | 19:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitz versus Erstwohnsitz!
#1
Antwort vom 6. Juni 2006 | 09:21
Von
Status: Unbeschreiblich (50193 Beiträge, 17575x hilfreich)
Nein, Voraussetzung für die Geltendmachung einer doppelten Haushaltsführung ist die Unterhaltung eines eigenen Hausstandes. Das ist aber mit einem einzelnen Zimmer bei den Eltern nicht gegeben.
Die Fahrten können ggfls. als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angegeben werden.
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