Zweitwohnsitzsteuer / Rückzahlung

12. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hoferin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnsitzsteuer / Rückzahlung

Hallo alle zusammen,

seit 3 Jahren habe ich aufgrund meiner Arbeit eine Zweitwohnung (Nebenwohnung) in Nürnberg. Erst jetzt ist es der Stadt Nürnberg aufgefallen, dass sie bis dato keine Zweitwohnsitzsteuer von mir erhalten haben bzw. keine Aufforderung zur Abgabe der Steuer geschickt haben.

Dementsprechend müsste ich bis 01. Januar 2007 zurückzahlen.

In der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Nürnberg vom 28. Oktober 2004 steht:

§ 7 Festsetzung und Fälligkeit der Steuer
(1) Die Stadt setzt die Steuer für ein Kalenderjahr oder – wenn die Steuerpflicht erst während des Kalenderjahres entsteht – für den Rest des Kalenderjahres durch Bescheid fest. In dem Bescheid kann bestimmt werden, dass er auch für künftige Zeitabschnitte gilt, solange sich die Bemessungsgrundlagen und der Steuerbetrag nicht ändern.
(2) Die Steuer wird erstmalig einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. Bis zur Bekannt-gabe eines neuen Steuerbescheides ist die Steuer jeweils zum 01. Februar eines jeden Jahres fällig und ohne Aufforderung weiter zu entrichten.
(3) Endet die Steuerpflicht, so wird die zuviel gezahlte Steuer auf Antrag erstattet.

Ist das rechtens, dass die Stadt Nürnberg die Nachzahlung für 2007 und 2008 rückwirkend verlangen darf, obwohl diese es selbst verschuldet hat, sich früher bei mir zu melden? Schließlich sind wir mittlerweile im Kalenderjahr 2009.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Besten Dank im Voraus.

Viele Grüße von der Hoferin

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