Hallo,
ich machen ein duales Studium und habe am Ort des Studiums eine gemietete Zweitwohnung. Am Wochenende und wenn ich im Betrieb arbeite wohne ich bei meinen Eltern kostenfrei.
Doppelte Haushaltsführung scheidet deshalb aus, da ich am Erstwohnsitz kostenlos wohne. Die Miete kann ich alse nicht absetzen.
Da das Studium beim Dualen Studium als Auswärtstätigkeit gilt, kann ich auch ohne doppelte Haushaltsführung die wöchentliche Hin und Rückfahrt vom Erstwohnsitz zur Hochschule bzw. zur Zweitwohnung geltend machen und auch für 3 Monate Verpflegungsmehraufwand und eine Übernachtungspauschale?
-- Editiert von Mercador am 15.01.2020 10:13
Zweitwohnung Duales Studium
15. Januar 2020
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Frage vom 15. Januar 2020 | 10:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweitwohnung Duales Studium
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#1
Antwort vom 15. Januar 2020 | 14:34
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung scheidet deshalb aus, da ich am Erstwohnsitz kostenlos wohne. Die Miete kann ich alse nicht absetzen. Das würde ich so nicht sagen - zumindest diese (etwas ältere) Webseite sagt, dass man die Miete dann halt als Sonderausgabe absetzen kann: https://www.iww.de/ssp/archiv/werbungskosten-oder-sonderausgaben-die-steuerliche-beruecksichtigung-von-aufwendungen-fuer-aus-und-fortbildung-f3337
#2
Antwort vom 16. Januar 2020 | 19:20
Von
Status: Unbeschreiblich (47631 Beiträge, 16834x hilfreich)
Zitat:Doppelte Haushaltsführung scheidet deshalb aus, da ich am Erstwohnsitz kostenlos wohne.
Nein, doppelte Haushaltsführung scheidet wahrscheinlich aus, weil Du im Haus Deiner Eltern keinen eigenen Haushalt führst.
Zitat:Da das Studium beim Dualen Studium als Auswärtstätigkeit gilt, kann ich auch ohne doppelte Haushaltsführung die wöchentliche Hin und Rückfahrt vom Erstwohnsitz zur Hochschule bzw. zur Zweitwohnung geltend machen und auch für 3 Monate Verpflegungsmehraufwand und eine Übernachtungspauschale?
Nach meiner Auffassung ja.
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